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Monika Hohmann zu TOP 01: Gleiche Rente für gleiche Lebensleistung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

„Das gesetzliche Rentensystem hat sich auch in den Neuen Ländern bewährt. Wir führen in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West ein.“ „Zum Ende des Solidarpaktes, also 30 Jahre nach Herstellung der Einheit Deutschlands, wenn die Lohn- und Gehaltsangleichung weiter fortgeschritten sein wird, erfolgt in einem letzten Schritt die vollständige Angleichung der Rentenwerte.“ Zwei Aussagen aus den Koalitionsverträgen der Bundesregierung. Die erste von 2009 und die zweite aus dem Vertrag von 2013.

Wie sieht es derzeit in den neuen Bundesländern aus? Es gibt nach wie vor bei den Alterseinkommen sehr große Unterschiede. Während Rentnerehepaaren im Osten 2 016 Euro pro Monat zur Verfügung stehen, erhalten Ehepaare in Westdeutschland im Vergleich 500 Euro mehr. Ein alleinstehender ostdeutscher Mann bekommt im Rentenalter im Durchschnitt 270 Euro weniger. Auch das durchschnittliche Alterseinkommen ostdeutschen Frauen liegt darunter, obwohl die meisten Frauen in den ostdeutschen Bundesländern deutlich längere Lebensarbeitszeiten aufweisen.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Rentnerinnen und Rentner in den ostdeutschen Bundesländern haben es „satt“, immer wieder vertröstet zu werden. Sie haben schon viel zu lange darauf warten müssen, dass ihre Lebensarbeitsleistung rentenrechtlich genauso anerkannt wird wie im Westen. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, dass die Angleichung der Ost Rente an das Westniveau schrittweise bis zum Jahr 2025 erfolgen soll. Das heißt , dass Menschen, die ihr gesamtes Arbeitsleben in der DDR verbracht haben und 1990 in den Ruhestand gegangen sind, 100 Jahre alt werden müssen, damit sie die Rentenangleichung noch erleben.

Man könnte auch vermuten, dass die Bundesregierung die Angleichung so weit nach hinten schieben möchte, damit viele Rentnerinnen und Rentner sie nicht mehr erleben. Und das, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ist doch eine zynische Politik. Damit können wir uns als LINKE nicht zufrieden geben.

Die verzögerte völlige Angleichung des Rentenwertes sehen wir erneut als Wortbruch an. Ebenfalls ist es für uns nicht hinnehmbar, dass eine sukzessive Abschaffung der Umrechnung der niedrigeren Einkommen im Osten geplant ist. Sie führt zu einer Benachteiligung der Beschäftigten hier. Sollte dies umgesetzt werden, will doch überhaupt niemand mehr in Ostdeutschland arbeiten und wir hätten erneut einen Anstieg an Pendlern oder eine steigende Abwanderung aus Sachsen- Anhalt. Zu groß sind noch die Lohnunterschiede. Ein Maler- und Lackierergeselle verdient im Westen 13,10 Euro die Stunde, im Osten 11,30 Euro, ein Gebäudereiniger im Westen kommt auf 13,25 Euro, im Osten nur 11,53 Euro, bei der Krankenschwester Ost sind es monatlich 2 800 Euro, im Westen 3 200 Euro. Solange die Beschäftigten in den neuen Bundesländern nach wie vor bis zu 23 Prozent weniger Lohn und Gehalt für dieselbe Tätigkeit bekommen, so lange ist es notwendig, dass wir eine Umrechnung vornehmen, damit die gleiche Leistung in der Rente auch gleich bewertet wird.

Nun werden sicherlich einige von Ihnen meinen, dass es ja auch in den westdeutschen Bundesländern Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in bestimmten Regionen gibt, die weniger verdienen. Ja, das stimmt. Doch die Statistik zeigt, dass im Vergleich der Bundesländer selbst in dem ostdeutschen Land mit dem höchsten Durchschnittsverdienst (Brandenburg) die Einkommen geringer sind als in dem westdeutschen Land mit dem niedrigsten Durchschnittseinkommen (Schleswig Holstein). Diese Zahlen, meine Damen und Herren, sprechen für sich. Wir begrüßen daher auch die Kritik des Ministerpräsidenten an den vom Bundeskabinett verabschiedeten Plänen zur Rentenangleichung Ost-West und unterstützen auch seine Position, die Rentenanpassung nicht bis zum Jahr 2025 zu strecken.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, um die zunehmende Altersarmut bei den Menschen in Erwerbsminderungsrente zu verhindern, brauchen wir jetzt deutlichere Leistungsverbesserungen und nicht erst in acht Jahren. Die durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente liegt aktuell bei 711 Euro und damit eindeutig unterhalb des Grundsicherungsbedarfs bei Erwerbsminderung von 766 Euro. Im kommenden Jahr bekommen erwerbsgeminderte Neurentnerinnen und –rentner, wenn der Gesetzentwurf so verabschiedet wird, gerade einmal 4,50 Euro mehr. Erst im Jahr 2025 werden 50 Euro mehr im Monat erreicht und selbst dann werden die Wenigsten real davon profitieren.

Selbst die Bundesministerin Andrea Nahles betonte jüngst: „Gleichwohl sind Erwerbsminderungsrentnerinnen und Erwerbsminderungsrentner in deutlich höherem Ausmaß als Altersrentnerinnen und Altersrentner von Grundsicherungsleistungen abhängig. Während im Jahr 2014 nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund lediglich 2,5 Prozent der Altersrentnerinnen und Altersrentner auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen waren, betrug der Anteil bei Erwerbsminderungsrentnerinnen und Erwerbsminderungsrentnern nahezu 15 Prozent.“ Die Zahlen in Sachsen- Anhalt liegen laut statistischem Landesamt für Empfänger/-innen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei 12,3%. Dies ist eine Steigerung um 58,5% gegenüber 2005. Im Landkreis Stendal beispielweise liegt der Anteil der Betroffenen bei 16,2%. Dies ist eine Steigerung von 59,6% gegenüber 2005. An diesen Zahlen sehen Sie, dass der Weg in die Altersarmut in Sachsen- Anhalt stetig wächst.

Darum müssen bei den Erwerbsminderungsrentnerinnen und- rentnern die Abschläge, die derzeit bei 10,8 % liegen, abgeschafft werden. Niemand, meine Damen und Herren, wird absichtlich krank! Außerdem fordern wir, die Zurechnungszeit auf 65 Jahre für den gesamten Personenkreis anzuheben. Wenn dies erfolgreich umgesetzt würde, dann betrüge die durchschnittliche EM-Rente rund 836 Euro. Immer noch unter den notwendigen 1050 Euro und somit zu wenig, aber oberhalb der heutigen Schwelle zur Grundsicherung. Davon würden immerhin alle Menschen, die von Erwerbsminderungsrente leben müssen, auf einen Schlag profitieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Alternativantrag der Koalition geht uns nicht weit genug. Er ist sehr „schwammig“ und enthält keine Aussage zur Beibehaltung der Umrechnung niedriger Löhne im Osten. Das heißt für mich, dass Sie es billigend in Kauf nehmen, dass ein Arbeitnehmer mit einem derzeitigen Bruttolohn im Monat von 1873,00 € gegenüber seinem Kollegen im Westen, der ein Bruttolohn von 2175€ erhält, dann ca. 140 € monatlich weniger Rente bekommt. Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, ist mit uns nicht zu machen.

Deshalb stimmen Sie unserem Antrag zu. Damit würde der Landtag ein deutliches und klares Zeichen für die Rentenangleichung setzen und zugleich dem Ministerpräsidenten den Rücken stärken. Einer Überweisung werden wir nicht zustimmen, denn die 1. Lesung des Gesetzes findet bereits am 31.3.2017 im Bundesrat statt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! .