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Landesregierung hat Recht auf kommunale Selbstverwaltung zu gewährleisten

Zum Ergebnis der Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE, den Runderlass des Finanzministeriums zu den Bedingungen der Inanspruchnahme von Hilfen aus dem Ausgleichsstock für in Not geratene Kommunen zu überarbeiten, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert

Zum Ergebnis der Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE, den Runderlass des Finanzministeriums zu den Bedingungen der Inanspruchnahme von Hilfen aus dem Ausgleichsstock für in Not geratene Kommunen zu überarbeiten, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert:

„Mit Erstaunen ist festzustellen, dass die erheblichen verfassungsrechtlichen Einwendungen und Rechtsverstöße gegen das Grundgesetz und das Kommunalverfassungsgesetz, welche DIE LINKE und die Kommunalen Spitzenverbände vorgetragen haben, durch die Koalitionsfraktionen nur in marginalen Teilen korrigiert wurden.

Eine Verankerung klarer Kriterien im Rahmen einer Verordnungsermächtigung als Bestandteil des Finanzausgleichsgesetzes, wie sie die Fraktion DIE LINKE beantragt hat, wurde seitens der Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Trotz fortgeltender Kooperationsvereinbarung zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden wurde seitens des Finanzministeriums eine Abstimmung der Regelungen mit diesen nicht durchgeführt. Die Begründung, dass es nur wenige Kommunen betreffe und daher ein Abstimmungserfordernis nicht gesehen werde, verkennt das geschützte Recht der Kommunen auf kommunale Selbstverwaltung, welches nur auf der Grundlage von Gesetzen eingeschränkt werden kann.

Die Landesregierung wird nochmals aufgefordert, die verfassungsrechtlichen und gesetzlich fixierten Rechte der Kommunen zu gewährleisten und jeglicher Form der Unterwanderung durch Runderlasse entgegenzuwirken.“

Magdeburg, 28. November 2014