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Landesplanungsgesetz im federführenden Ausschuss erneut geerdet

Auf Grund schwerwiegender Disharmonien zwischen den Koalitionsfraktionen CDU und SPD, insbesondere wegen der Ersetzung alter durch neue Windkraftanlagen (Repowering), wurde die Beratung des Entwurfs der Novelle des Landesplanungsgesetzes zum wiederholten Male verschoben.  Die Koalitionäre zeigten sich zwar optimistisch, die Ausschussberatungen nun im November beginnen zu können, schlossen aber auf Nachfrage der LINKEN ein generelles Scheitern des Gesetzesvorhabens nicht aus.

Nach Auffassung des raumordnungspolitischen Sprechers der Fraktion Dr. Uwe-Volkmar Köck wäre das die beste Lösung. Damit bliebe das alte Landesplanungsgesetz in Kraft – dieses enthält bereits durchaus tragfähige gesetzliche Regelungen zur Windkraftnutzung.  Ein rechtsunsicherer Raum entsteht ebenfalls nicht, denn das 2008 novellierte Bundesraumordnungsgesetz gilt bis zu einem neuen Landesplanungsgesetz direkt.

Magdeburg, 24. Oktober 2014