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Kurswechsel für eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen nötig

Zu aktuellen Antworten der Landesregierung über die kommunale Finanzsituation erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert:

Zunächst erscheint es erfreulich, dass mittlerweile alle Kommunen ihren Haushalt auf die Grundsätze der Doppik umgestellt haben. Ob und ggf. welchen Nutzen der schwierige und seit vielen Jahren andauernde Reformprozess hat, wird sich zukünftig erweisen. Schaut man auf die Aufstellung der kommunalen Haushalte 2015 (vgl. Antwort der Landesregierung in Drs. 6/4255) so ist festzustellen, dass

a) von 218 politisch selbstständigen Gemeinden und Städten, 11 Landkreisen und 18 Verbandsgemeinden insgesamt 82 Kommunen (etwa 1/3) zum 31. Mai 2015 noch keinen Haushalt für das laufende Jahr beschlossen hatten;

b) 47 kreisangehörige Gemeinden, Städte und Verbandsgemeinden, 5 Landkreise sowie die kreisfreien Städte Dessau-Roßlau und Magdeburg den Haushaltsausgleich nur durch den Verzehr von Rücklagen gewährleisten und

c) der Landkreis Anhalt-Bitterfeld sowie 43 weitere kreisangehörige Gemeinden, Städte und Verbandsgemeinden keinen ausgeglichenen Haushalt erreichen können.

Offenkundig und unübersehbar sind die finanziellen Sorgen in vielen Kommunen, wenn zum 31. Mai 2015 somit insgesamt 98 von 165 Kommunen oder 59,4% den Haushaltsausgleich nur durch Vermögensverzehr oder gar nicht erzielen können.

Wenig ermutigend ist auch der Blick auf die kommunalen Umlagezahlungen im Haushaltsjahr 2014 (vgl. Antwort der Landesregierung in  Drs. 6/4260). In 159 Gemeinden, Städten und Verbandsgemeinden stiegen die dafür nötigen Aufwendungen um mehr als 6,2 Millionen Euro, davon für die Kreisumlage um mehr als 4 Millionen Euro*. In zahlreichen Kommunen, insbesondere in Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden, war die Summe der zu leistenden Umlagezahlungen deutlich höher als die vom Land erhaltene Zuweisung über das Finanzausgleichsgesetz (FAG). Gerade für finanzschwache Kommunen sieht die Fraktion DIE LINKE hier Korrekturbedarf.

Die Entwicklung der kommunalen Aufwendungen (vgl. Antwort der Landesregierung in Drs. 6/4257) verlief im Haushaltsjahr 2014 in den Gemeinden, Städten und Landkreisen ungleichmäßig. Während die Ausgaben für Personal und Investitionen insgesamt um fast 122 Millionen Euro stiegen, sanken die Ausgaben für den Sachaufwand und die Kredittilgung um beinahe 96 Millionen Euro.

Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE darf bei der positiven Entwicklung der kommunalen Investitionen nicht übersehen werden, dass vielerorts klamme kommunale Kassen keinen Spielraum für die erforderliche Sanierung und Instandhaltung sowie den notwendigen Ausbau der öffentlichen Infrastruktur lassen und Fördermittel des Bundes nur begrenzt zur Verfügung stehen. Für die Gewährleistung der öffentlichen Daseinsvorsorge sind die steigende kommunale Verschuldung (vgl. PM-150715) und der riesige Investitionsstau eine schwere Hypothek, die die an ihren Zielen gescheiterte Regierung Haseloff zurücklässt.

Mit Blick auf die anstehenden Entscheidungen im kommenden Jahr spricht sich die Fraktion DIE LINKE dafür aus, dass kommunale Entschuldungsprogramm Stark II auf seine Wirksamkeit zu überprüfen und es substantiell nachzubessern, um eine nachhaltige Entschuldung der kommunalen Familie einzuleiten. Hierzu bedarf es eines Kurswechsels bei dem es gleichzeitig gelingen muss, die unterschiedlichen finanziellen Belastungen angemessen auszugleichen und für eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen zu sorgen.


Magdeburg, 22. Juli 2015

* Anders als von der Landesregierung in Drucksache 6/4260 angegeben, konnten die Landkreise im Haushaltsjahr 2013 nur 572.036.101 Euro und im Haushaltsjahr 2014 nur 576.039.135 Euro durch die Kreisumlage einnehmen. Hier wurden offenbar die Summen falsch gebildet.