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Kommunale Handlungsfähigkeit sichern - kommunalem Finanzbedarf Rechnung tragen

Zu den Beratungen des Innenausschusses über das Finanzausgleichsgesetz 2012/2013 am kommenden Donnerstag erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert

Zu den Beratungen des Innenausschusses über das Finanzausgleichsgesetz 2012/2013 am kommenden Donnerstag erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert:

„Am Donnerstag (24.11.2011) wird der Innenausschuss eine Beschlussempfehlung zum Finanzausgleichsgesetz (FAG) erarbeiten. Dieses Gesetz soll im Dezember 2011 durch den Landtag verabschiedet werden und die finanzielle Ausstattung der Kommunen für die Jahre 2012 und 2013 regeln.

DIE LINKE lehnt den FAG-Gesetzentwurf der Landesregierung entschieden ab, da CDU und SPD die Zuweisungen an die Kommunen für 2012 um mehr als 80 Millionen Euro kürzen wollen.

Im Ergebnis ihrer Kommunaltour und der in der heutigen Fraktionssitzung mit beiden kommunalen Spitzenverbänden geführten Gespräche wird DIE LINKE zu den Beratungen des Innenausschusses einen haushälterisch untersetzen Änderungsantrag zum FAG einbringen.

Mit ihrem Änderungsantrag beantragt DIE LINKE, die mit dem FAG im Dezember 2009 beschlossenen Kürzungen zurück zu nehmen. In den Haushaltsjahren 2012 und 2013 soll danach über das FAG jährlich eine Finanzausgleichsmasse in Höhe von 1,713 Milliarden Euro zur Verfügung stehen und an die Kommunen ausgezahlt werden, um die kommunale Handlungsfähigkeit und die öffentliche Daseinsvorsorge zu sichern.

DIE LINKE will gewährleisten, dass die Mittel für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises  und die bisherigen Ansätze der Besonderen Ergänzungszuweisungen nicht gekürzt werden. Hier hat die Anhörung ergeben, dass die Ansätze der letzten beiden Jahre für Aufgaben der Grundsicherung und der Hilfe zur Erziehung fortgeschrieben werden müssen, um dem kommunalen Finanzbedarf hinreichend Rechnung zu tragen. Mit den zusätzlichen Mitteln soll es zudem Besondere Ergänzungszuweisungen für die Schülerbeförderung in Höhe von jährlich 20,5 Millionen Euro und für die Baulastträger der Kreisstraßen in Höhe von jährlich 20 Millionen Euro geben.

Angesichts des Gesamthaushaltes würde ein solches FAG nicht zwingend zu einer Neuverschuldung des Landes führen. Der Gesetzentwurf der LINKEN kann nicht alle Wünsche der kommunalen Familie erfüllen, sichert aber für die zwei nächsten Jahre die notwenige finanzielle Ausstattung der Kommunen in Sachsen-Anhalt.“

Magdeburg, 22. November 2011