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Koalitionsvertrag beinhaltet Absage der Netzneutralität

Im Entwurf des Koalitionsvertrages von Union und SPD im Bund bezieht man sich auf die Netzneutralität und formuliert dabei: „Zudem müssen Mobilfunkanbieter Internettelefonie gegebenenfalls gegen separates Entgelt ermöglichen.“ Hierzu ist festzustellen, dass diese Formulierung eine konkrete und eindeutige Absage an die Netzneutralität in Deutschland bedeutet.

In Sachsen-Anhalt kommen mehrere Technologien zur Netzabdeckung zur Anwendung. Sachsen-Anhalt gibt öffentliche Gelder zur Unterstützung beim Breitbandausbau aus. Diese Gelder sind größtenteils EU-Gelder. Die Ausschreibung erfolgt dabei auch nach EU-Kriterien. Diese fordern u.a. eine Technologieneutralität, was zur Folge hat, dass es politischer Wille der Staatskanzlei ist, Versorgungslücken in Sachsen-Anhalt, insbesondere in gebirgigen Regionen und in der Altmark, mittels LTE, der vierten Mobilfunkgeneration, zu schließen. De facto übernehmen UMTS und LTE auch in den beiden Großstädten Halle und Magdeburg die Versorgung, da hier leitungsgebundenes Internet in Form von DSL und Kabel oft nicht zur Verfügung steht.

Die Grundversorgung mit Netz erfolgt also auch von den im Koalitionsvertrag benannten Mobilfunkanbietern. Damit enthält der Koalitionsvertrag entgegen anders lautender Kommentierungen keine Absichtsbekundung zur Herstellung und Absicherung der Netzneutralität, sondern deren Abschaffung.

DIE LINKE setzt sich ausdrücklich für eine gesetzliche verbindliche Verankerung der Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz (TKG) ein.

Jan Wagner
netzpolitischer Sprecher

Magdeburg, 30. November 2013