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Koalition lehnt beschäftigungs- und sozialpolitische Gestaltung der Arbeitnehmerfreizügigkeit ab

SPD und CDU lehnen gesetzlichen Mindestlohn und gleiche Rechte für Rumänien und Bulgarien im Zuge der Arbeitnehmerfreizügigkeit ab. Dazu erklärt die Sprecherin der Fraktion für ArbeitnemerInnenrechte Edeltraud Rogée

SPD und CDU lehnen gesetzlichen Mindestlohn und gleiche Rechte für Rumänien und Bulgarien im Zuge der Arbeitnehmerfreizügigkeit ab. Dazu erklärt die Sprecherin der Fraktion für ArbeitnemerInnenrechte Edeltraud Rogée:

„SPD und CDU haben im Landtag die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zur Flankierung der Arbeitnehmerfreizügigkeit seit 1. Mai 2011 abgelehnt.  DIE LINKE zielte mit dem Antrag auf eine beschäftigungs- und sozialpolitische Gestaltung der Arbeitnehmerfreizügigkeit, die als Grundrecht der Osteuropäerinnen ausdrücklich zu begrüßen ist.

Nur so ist zu gewährleisten, dass alle mit der gleichen Arbeit betrauten am gleichen Ort gleichen Lohn erhalten. CDU und SPD wollten in dem von ihnen verabschiedeten Änderungsantrag lediglich „die Chancen für die Wirtschaft nutzen“ und „Tarifverträge stärken“. Das ist als unzureichend abzulehnen.

Auf Unverständnis trifft auch die Ablehnung der sofortigen Arbeitnehmerfreizügigkeit für Rumänien und Bulgarien. Dieses Kernrecht der EU-Verträge muss auch diesen beiden Staaten jetzt gewährt werden, und nicht erst 2014.“

Magdeburg, 13. Mai 2011