Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Keine gesetzlichen Ausnahmen zur Barrierefreiheit definieren, Barrierefreiheit für alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen gewährleisten

Heute entscheidet der Landtag über die Neugestaltung der Landesbauordnung. Dazu erklärt der Sprecher der Fraktion für Städtebau- und Wohnungspolitik Guido Henke

Heute entscheidet der Landtag über die Neugestaltung der Landesbauordnung. Dazu erklärt der Sprecher der Fraktion für Städtebau- und Wohnungspolitik Guido Henke:

„Seit dem 26. März 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention. Es ist höchste Zeit auch die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt zu modernisieren und sich den Erfordernissen der Zeit zu stellen.

Dazu gehört aus unserer Sicht der eingeschränkten Nutzbarkeit von Räumen wirkungsvoll zu begegnen und dafür zu sorgen, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt wird. Barrierefreiheit gilt es für alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen zu gewährleisten, ob im Kulturbereich oder im Bildungswesen, in Sport- und Freizeitstätten, in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie in vielen anderen Bereichen.

Mit dem heute vorgelegten Änderungsantrag (Drs. 6/2187) will die Fraktion DIE LINKE dafür Sorge tragen. Sie fordert die Abgeordneten der anderen Fraktionen des Landtages dazu auf, keine gesetzlichen Ausnahmen zur Barrierefreiheit zu definieren, weil dies die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen beeinträchtigen kann.“

Magdeburg, 20. Juni 2013