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Keine Bürgerarbeit ohne gesetzlichen Mindestlohn 8,50 Euro

Zur Einführung der Bürgerarbeit erklärt die arbeitsmarktpol. Sprecherin der Fraktion Sabine Dirlich

Zur Einführung der Bürgerarbeit erklärt die arbeitsmarktpol. Sprecherin der Fraktion Sabine Dirlich:

„Das Modell Bürgerarbeit bleibt Stückwerk. Wenn auch die positiven Aspekte für die Arbeitslosen selbst wie auch für die Gemeinschaft unbestritten sein mögen, bleibt es bei der kritischen Distanz der LINKEN. Bürgerarbeit in der praktizierten Form führt eben die Menschen nicht aus Hartz IV, aus der Abhängigkeit von Sozialtransfers heraus, und darin sieht DIE LINKE das entscheidende Manko dieses Projektes.

Die Betroffenen sind nicht arbeitslosenversichert, den Betroffenen verbleiben im Fall einer 30-Stunden-Woche nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge etwa 900 Euro. So sind keine existenzsichernden Einkommen erzielbar, die Betroffenen bleiben von weiteren Sozialleistungen abhängig.

Hinzu kommt, dass mit der Bürgerarbeit der Niedriglohnsektor in Sachsen-Anhalt nicht eingedämmt wird. DIE LINKE bleibt daher bei ihrer Forderung, dieses Projekt mit einem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro zu verbinden.“

Magdeburg, 17. Januar 2011