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Keine Benachteiligung von Hartz-IV-EmpfängerInnen beim Bildungspaket

Im Ergebnis der von der LINKEN beantragten Aktuellen Debatte im Landtag erklärt die sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion Sabine Dirlich

Im Ergebnis der von der LINKEN beantragten Aktuellen Debatte im Landtag erklärt die sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion Sabine Dirlich:

„Das Bildungspaket enthält die Übernahme der tatsächlichen Schülerbeförderungskosten auf Antrag für die anspruchsberechtigten Kinder. In Sachsen-Anhalt besteht für die Schülerinnen und Schüler an Gymnasien und Berufsschulen eine zweifellos komfortable Lösung. Alle Jugendlichen brauchen nur einen Eigenbeitrag von 100 Euro pro Jahr zu zahlen. Den Rest trägt das Land.

Diese Regelung könnte jetzt für SchülerInnen aus Bedarfsgemeinschaften im Hartz-IV-Bezug zu einer Benachteiligung führen.

Schon in der vergangenen Wahlperiode hatte DIE LINKE gefordert, es den Landkreisen und Kreisfreien Städten zu ermöglichen, für Bedürftige diese 100 Euro ganz oder teilweise zu übernehmen. Das wurde von der damaligen Regierungskoalition, die auch die heutige ist, abgelehnt.

Wenn nun auch die im Bildungspaket bereitgestellten Mittel für diesen Eigenbeitrag für Schülerbeförderung tabu sein sollen, ist das eine klare Benachteiligung der Anspruchsberechtigten SchülerInnen in Sachsen-Anhalt gegenüber anderen Bundesländern, wo die tatsächlichen Kosten übernommen werden. Das konnte auch der zuständige Minister für Arbeit und Soziales nicht ausschließen.

Der Verweis auf den Regelsatz für Beförderungsleistungen erscheint eher zynisch, wenn man bedenkt, was dann noch für Fahrten außer denen zur Schule übrig bliebe.

DIE LINKE erneuert daher nachdrücklich ihre Forderung, gesetzlich zu ermöglichen, dass der Eigenanteil zu den Schülerbeförderungskosten bei Bedürftigen übernommen werden kann.“

Magdeburg, 13. Mai 2011