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Keine Argumente für eine urbane Übungsstadt Schnöggersburg

Zur kritischen Betrachtung der EU-Kommission zum Bau der Übungsstadt Schnöggersburg bemerkt der Sprecher der Fraktion für Raumordnung und Landesentwicklung Dr. Uwe-Volkmar Köck

Zur kritischen Betrachtung der EU-Kommission zum Bau der Übungsstadt Schnöggersburg bemerkt der Sprecher der Fraktion für Raumordnung und Landesentwicklung Dr. Uwe-Volkmar Köck:

„Nach akribischer Auswertung aller verfügbaren Unterlagen kommt DIE LINKE zu dem Schluss: Die urbane Übungsstadt Schnöggersburg haben sich die Militärs mit Lug und Trug erschlichen. Wenn kein Gesetzeskniff mehr half und die Argumente ausgingen, wurden „Zwingende Gründe der Landesverteidigung" oder die "Erfüllung zwischenstaatlicher Pflichten“ in´s Feld geführt. Ein reflexhafter Circulus vitiosus reiht sich an den anderen.

Hinterfragt man die „Geheimhaltung zum Wohl der kämpfenden Truppe!“, wird nur eines klar: Die spontan oder aus einer Notlage heraus handelnde Slumbewohner oder Aufständischen - die potenziellen „Gegner“ - haben weder ein vorausschauendes Interesse, noch die technischen Möglichkeiten zur Erlangung militärischer Geheimnisse über Schnöggersburg. Die Geheimhaltung richtet sich eindeutig nach innen.

Allein aus einem gesunden Menschenverstand heraus könnte die Forderung nach einer Drosselung der Zapfpistole der Steuermittel-Tankstelle oder nach dem Primat der Umweltbelange erwachsen. Die Liste der Sünden in den Antragsunterlagen zur Übungsstadt Schnöggersburg ist lang. Als gravierend sind folgende Fakten anzusehen:

  • Systematisch und Hand in Hand arbeitend haben Bundeswehr und Landesbehörden eine  Einsichtnahme in die Antragsunterlagen durch die Umweltverbände hintertrieben.
  • Die Einvernehmens-Herstellung mit den Gemeinden erfolgte mit unvollständigen Unterlagen.
  • Das Einvernehmen der Stadt Stendal fehlt bzw. ist nicht dokumentiert.
  • Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde systematisch umgangen.
  • eine Betrachtung der Immissionen unter dem Aspekt einer langjährigen Nutzung, von Havarien (Absturz von Fluggeräten u.ä.) und der Zunahme des Flugbetriebes fehlt.
  • Die Umweltwirkungen wurden auf die durch die Bebauung ausgehenden Wirkungen reduziert.
  • Es unterblieb eine Folgenbetrachtung für die Umlandbewohner und die Umwelt aus der geplanten Einbeziehung des gesamten Übungsplatzes in den Übungsbetrieb.
  • Es wurden statische übungsbedingte Umweltwirkungen angenommen - die Zahl der Übungsdurchgänge pro Jahr und die Zahl der übenden Soldaten bliebe doch gleich.
  • Die aus dem Streben nach Abbau der Defizite im Zusammenwirken von Luft- und Bodentruppen erwachsenden Aufwüchse des Flugbetriebes über dem Übungsplatz werden nicht hinsichtlich ihrer Umweltwirkungen betrachtet.   
  • Die zur Aufrechterhaltung der Lasernutzung notwendige Unterdrückung eines Gehölzaufwuchses wird als Maßnahme des Naturschutzes gepriesen.

Jeder der dargelegten Punkte ist durch entsprechende Quellenangaben aus den Antragsunterlagen belegbar.“

Magdeburg, 23. August 2013