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Kein CCS-Gesetz – oder Ausstiegsklauseln für alle

Unter Verweis auf Artikel 4 der EU-CCS-Richtlinie, der den EU-Ländern das Recht einräumt, auf Teilen oder der Gesamtheit ihres Hoheitsgebietes die unterirdische Speicherung von CO2 zu untersagen, fordert die Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt die Landesregierung auf,  

  • die Bundesregierung aufzufordern, von dieser Untersagung gebrauch zu machen, zumindest aber dieses Recht in einem möglichen Gesetzentwurf allen und nicht nur ausgewählten Bundesländern einzuräumen.
  • die Bundesregierung und alle Mitglieder des Deutschen Bundestages unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, dass der nun vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung mit den gerade erst am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen landesplanerischen Zielvorstellungen Sachsen-Anhalts und dem Bürgerwillen in der Altmark unvereinbar ist.

Magdeburg, 17. Februar 2011

Angelika Hunger, energiepol. Sprecherin
Dr. Uwe-Volkmar Köck, raumordnungspol. Sprecher