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IBG-Skandal – Übernahme von Verantwortung bleibt Fehlanzeige

Zur heutigen Zeugenvernehmung von Finanzminister Bullerjahn im 14. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss erklärt der Obmann der Fraktion Dr. Frank Thiel

Zur heutigen Zeugenvernehmung von Finanzminister Bullerjahn im 14. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss erklärt der Obmann der Fraktion Dr. Frank Thiel:

„Mehr als einmal entstand im 14. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in seiner bisherigen Tätigkeit der Eindruck, dass es eine Art kollektiven Tiefschlafs hinsichtlich der Vorgänge bei der IBG (Investitions- und Beteiligungsgesellschaft) gegeben habe. Ganz so scheint es aber doch nicht gewesen zu sein, immerhin wurde offenbar sorgfältig darauf geachtet, dass bei der Vergabe von Risikokapital nicht allzu viel transparent wurde.

Die auch von Finanzminister Bullerjahn betonte Alleinschuld des Herrn von der Osten kann nicht akzeptiert werden, es gab genügend andere Beteiligte.

Der Untersuchungsausschuss hat den Komplex IBG Schale um Schale enthäutet, und es brauchte seine Zeit, bis bei den Verantwortlichen wenigsten Spuren von Tränen wahrnehmbar wurden. Zumindest hat der Finanzminister heute einen realistischeren Blick auf das Geschehen bewiesen, als zuvor Ministerpräsident Haseloff. Von „Erfolgsgeschichte“ ging nun nicht mehr die Rede, vielmehr, so Bullerjahn, müsse man Erfolge wie Misserfolge differenziert bewerten. Allerdings – so genau, wie der Finanzminister in Geldangelegenheiten sonst ja sein mag, ein Kapitalverzehr bei der IBG von mehr als 10 Mio. Euro jährlich löste auch bei ihm offenbar keinerlei Verwunderung aus.

Immerhin kam von Herrn Bullerjahn das Eingeständnis, die Rettung der Schlossgruppe Neugattersleben durch das Land Sachsen-Anhalt sei nicht die reine Lehre gewesen.

Er bestätigte zudem die Auffassung der LINKEN, dass es andere Möglichkeiten gegeben habe, die IBG-Fonds zu verwalten, als über ein rein privates Management. Allerdings wollte man angesichts der Auseinandersetzungen mit der EU in den Jahren 2013/14 wohl nicht noch ein weiteres Ärgernis hinzufügen.

Alles in allem hält Finanzminister Bullerjahn personelle Konsequenzen auf höchster Landesebene nicht für erforderlich, letztlich bleibt es bei Halbherzigkeit und Inkonsequenz, die Übernahme von Verantwortung bleibt Fehlanzeige, und das, obwohl Millionenbeträge an öffentlichen Geldern verschwunden sind. Damit stellt sich die Landesregierung erneut selbst in Frage, aber etwas anderes war wohl realistisch auch nicht zu erwarten.

Eine erneute Vernehmung des Finanzministers durch den Untersuchungsausschuss kann sich bei Vorlage des Prüfberichts des Landesrechnungshofes zum Zinserlass für die Schlossgruppe Neugattersleben als notwendig erweisen.“

Magdeburg, 22. Juni 2015