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Grundrecht auf echtes Netz steht auf dem Spiel

Zu den heute bekannt gewordenen Überlegungen der Deutschen Telekom AG (DTAG), in Zukunft Standardverträge mit Volumenbegrenzungen und künstlichen Bandbreitendrosselungen als Standard anzubieten, erklärt Jan Wagner, netzpolitischer Sprecher der Fraktion

Zu den heute bekannt gewordenen Überlegungen der Deutschen Telekom AG (DTAG), in Zukunft Standardverträge mit Volumenbegrenzungen und künstlichen Bandbreitendrosselungen als Standard anzubieten, erklärt Jan Wagner, netzpolitischer Sprecher der Fraktion:

„Künstliche Bandbreitdrosselungen verletzen die Netzneutralität. Das Menschenrecht auf eine hinreichend schnelle Internetversorgung liegt laut EU bei 2 Mbit/s. Die nun angedachten Drosselungen liegen deutlich darunter. DIE LINKE spricht sich für die Netzneutralität aus. Dies betrifft sowohl künstliche Kappungen bei Bandbreiten, wie jetzt angedeutet, als auch die inhaltediskriminierende Aufkündigung der Neutralität der Daten.

Wer einen Internetversorgungsvertrag unterschreibt, muss ohne volumen- und zeitkontingentierte Einschränkungen sein Recht auf ein „echtes Netz“ umsetzen können.

Unklar bleibt, wie zwei Argumente der DTAG zusammengehen. Zum einen behauptet die DTAG in einem Blogbeitrag, die meisten Netznutzer seien von der Kontingentierung nicht betroffen. Zum anderen wird die Kontingentierung mit der zu hohen Netzlast begründet. Wem ist diese Netzlast dann geschuldet? Die hohen Netzlasten im Backbone bestehen z.B. durch automatische Synchronisationsprozesse von ERP-Software oder hohe Lasten innerhalb des Backbones einzelner Großkonzerne, wie z.B. Facebook.

Zudem konterkariert die Überlegung zur Schaffung neuer Kontingente das Ziel der sachsen-anhaltischen Landesregierung, bis 2020 flächendeckend 50 Mbit/s zu etablieren. DIE LINKE hofft, die Landesregierung wird ihren Einfluss nutzen, damit die heute angekündigten Überlegungen nicht Realität werden.“

Magdeburg, 22. März 2013