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Förderung auf Investitionen im Lande konzentrieren

Zur Ankündigung des Wirtschaftsministers, die Förderrichtlinien für Investitionen in Sachsen-Anhalt zu ändern, erklärte der wirtschaftspol. Sprecher der Fraktion Dr. Frank Thiel

„Höhere GA-Förderung für Forschung und Entwicklung bei kleinen innovativen Unternehmen ist zu begrüßen. Das ist der Bereich, wo für die LINKE ein „verlorener Zuschuss“ tatsächlich eine  vorantreibende Chance ist.
Zwar wird die Höchstgrenze auf 40 Millionen Euro pro Förderfall begrenzt, dennoch bleibt die Tatsache bestehen, dass das alles verlorene Zuschüsse sind, die nur Einzelnen zugute kommen, die Fragen der nachhaltigen Wirkung kann eine Förderrichtlinie nicht ausreichend regeln.
 
Fraglich bleibt für uns, dass Gewerbegebiete mit 100 ha und mehr von konkreten Belegungsoptionen freigestellt. Eine Erweiterung bestehender Ansiedlungs- und Gewerbeflächen (Industrie-, Gewerbegebiete, Technologie- und Gewerbeparks) wird nur dann gefördert, wenn mindestens 80 v. H. der vorhandenen Ansiedlungs- und Gewerbeflächen belegt sind und mit der Erweiterung zugleich eine Neuansiedlung oder Erweiterung von Gewerbebetrieben mit einem unmittelbaren Aufwuchs von Dauerarbeitsplätzen verbunden ist. Diese Regelung wird für großflächige Gewerbegebiete ausgesetzt. Bei Flächenversiegelungen hat ja Sachsen-Anhalt eine Spitzenposition inne, die Frage bleibt, ob diese Regelung auf wenige künftige Gewerbegebiete zutrifft oder als Freibrief für weiteren unbegrenzten Flächenverbrauch verstanden wird.
 
Dass offenbar das langjährige Wirken der LINKEN für einen gesetzlichen Mindestlohn langsam Früchte trägt, schreiben wir der Tatsache zu, dass die Mindestbruttolohngrenzen von 20.000 auf 25.000 Euro erhöht wurde. Denn von staatlicher Förderung sollten tatsächlich prekäre Beschäftigungsverhältnisse ausgeschlossen werden.
 
(Hintergrund aus der Richtlinie: Es werden nur Arbeitsplätze gefördert, die mit Arbeitskräften besetzt werden, denen im Arbeitsvertrag pro Jahr ein Mindestbruttolohn von 25 000 Euro garantiert ist. Als förderfähige Bemessungsgrundlage werden die Bruttolohnkosten (in einer Bandbreite von mindestens 25 000 Euro bis maximal 50 000 Euro pro Jahr, dabei wird von einer 40-Stunden-Woche ausgegangen) zuzüglich Arbeitgeberanteil an den gesetzlichen Sozialabgaben dieser Arbeitskräfte für zwei Jahre, jedoch nicht länger als bis zum Ende des dritten Jahres nach Investitionsbeginn einbezogen. Der Mindestbruttolohn in Höhe von 25 000 Euro ist auch für den Zeitraum der Zweckbindung zu garantieren. Die Mittel der Arbeitsmarktförderung sind einzusetzen und werden bei der Zuschussgewährung in voller Höhe angerechnet. Nicht gefördert werden die Lohnkosten von Gesellschafterinnen und Gesellschaftern mit einer Beteiligung von mindestens 25 v. H. am Stammkapital und Lohnkosten für Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer.)
 
Entscheidend ist für die LINKE nach wie vor, dass verlorene Zuschüsse tatsächlich an diejenigen ausgezahlt werden, die es wirklich gebrauchen können und die einen nachhaltigen Effekt erzielen bezüglich Arbeitsplätze und Anteil an der Wertschöpfungskette. Verteilt werden soll nicht an diejenigen, für die die Finanzierung eigentlich steht und der GA-Zuschuss das „Sahnehäubchen“ darstellt. Grundsätzlich sollten mehr Anreize geschaffen werden, um private Investoren viel stärker als bisher zu bewegen, in Unternehmen des Landes zu investieren anstatt hohe risikobehaftete Spekulationen einzugehen.“