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Finanzminister Bullerjahn muss Vorgänge um Schlossgruppe Neugattersleben vorbehaltlos aufklären

Laut Informationen des MDR war der Zinserlass für die Schlossgruppe Neugattersleben nach Auffassung des Landesrechnungshofes mit geltendem Recht nicht vereinbar. Dazu erklärt der Obmann der Fraktion im 14. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Dr. Frank Thiel

Laut Informationen des MDR war der Zinserlass für die Schlossgruppe Neugattersleben nach Auffassung des Landesrechnungshofes mit geltendem Recht nicht vereinbar. Dazu erklärt der Obmann der Fraktion im 14. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Dr. Frank Thiel:

„Am Erfolgsmodell IBG bröckelt der Putz nicht nur, er fällt in großen Stücken herunter. Die jüngsten Informationen aus dem Landesrechnungshof zu Zinsnachlässen bei Unternehmen, die durch die IBG in der Vergangenheit gefördert wurden, erscheinen klar und eindeutig.

Finanzminister Bullerjahn und die zuständige Finanzbeamten müssen Rede und Antwort stehen, es ist aufzuklären, was auf Anweisung von wem passiert ist und ob hier Beamte eigenständig oder auf Anweisungen gehandelt haben. Wenn gegen geltendes Recht verstoßen wurde, sind personelle Konsequenzen unumgänglich. Und wenn ein Minister sein Ministerium und seinen Verantwortungsbereich nicht mehr im Griff haben sollte, muss ein Ministerpräsident eigentlich handeln.

Spätestens jetzt ist eine erneute Zeugenvernehmung Finanzminister Bullerjahns im 14. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss wie auch anderer am Vorgang des Zinserlasses Beteiligter unumgänglich geworden. Der gesamte Vorgang muss öffentlich und vorbehaltlos aufgeklärt werden, die Zeit der Ausflüchte ist nun wahrlich vorbei.“

Magdeburg, 24. Juni 2015