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Fehlende Tarifbindung erfordert gesetzlichen Mindestlohn

Zur Äußerung der SPD-Fraktionsvorsitzenden Budde, mit dem von der Koalition vorgelegten Entwurf eines Vergabegesetzes sei die „Sicherung der Tariftreue“ gewährleistet, bemerkt der mit dieser Thematik intensiv befasste Abgeordnete Guido Henke

Zur Äußerung der SPD-Fraktionsvorsitzenden Budde, mit dem von der Koalition vorgelegten Entwurf eines Vergabegesetzes sei die „Sicherung der Tariftreue“ gewährleistet, bemerkt der mit dieser Thematik intensiv befasste Abgeordnete Guido Henke:

„Kollegin Budde meint also, ein gesetzlich verankerter Mindestlohn im Vergabegesetz wäre ja ganz schön, aber vorrangig ginge es doch um die Sicherung der Tariftreue.

Lässt man die Rangfolge von Mindestlohn und Tariftreue einmal außer Acht, so könnte Kollegin Budde spätestens seit der öffentlichen Anhörung zum Vergabegesetz durchaus bewusst sein, dass mit dem Entwurf der Koalition die Tariftreue als Voraussetzung für die Vergabe öffentlicher Aufträge mitnichten verbindlich geregelt ist. Das wenige Verbindliche zu diesem Thema in besagtem Entwurf ist längst geregelt, etwa über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

Statt sich die Welt und eigene Gesetzesentwürfe schön zu reden, sollte die SPD endlich nicht nur verbal, sondern mit politischer Durchsetzungskraft für einen gesetzlich verankerten Mindestlohn kämpfen, wie DIE LINKE dies seit Jahr und Tag tut. Nicht erst seit der gestern vorgestellten DGB-Studie ist hinreichend bekannt, dass Sonntagsreden in einem Niedriglohnland wie Sachsen-Anhalt nicht zu Verbesserungen führen. Auf die Konsequenzen bei der SPD darf man gespannt sein.

Es ist angesichts einer seit Jahren rückläufigen Tarifbindung im Übrigen müßig, das Problem der Tariftreue vom Mindestlohn abkoppeln zu wollen, immer mehr Beschäftigte wie auch Unternehmen unterliegen keiner tariflichen Bindung. Auch das ist hinreichend bekannt, auch das ist ein hinreichend bedeutsamer Grund für die Notwendigkeit eines gesetzlichen Mindestlohns.“

Magdeburg, 12. April 2012