Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Farbe bekennen – Mietrechtsänderungsgesetz in den Vermittlungsausschuss überweisen

Der Bundestag hat am 13. Dezember 2012 mehrheitlich das Mietrechtsänderungsgesetz beschlossen, das der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren ablehnte. Dazu erklärt der wohnungspolitische Sprecher der Fraktion Guido Henke:

Der Bundestag hat am 13. Dezember 2012 mehrheitlich das Mietrechtsänderungsgesetz beschlossen, das der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren ablehnte. Dazu erklärt der wohnungspolitische Sprecher der Fraktion Guido Henke:

Wie dem Entwurf der Tagesordnung der 906. Sitzung des Bundesrates am 1. Februar 2013 zu entnehmen ist, wird sich die Länderkammer im 8. Tagesordnungspunkt mit dem Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG) befassen. Bei einem Einspruchsgesetz wie dem Mietrechtsänderungsgesetz ist die Anrufung des Vermittlungsausschusses üblich, wenn der Bundesrat Einwendungen gegen ein beschlossenes Gesetz hat.
 
In einer heute eingereichten Kleinen Anfrage will DIE LINKE von der Landesregierung u.a. wissen, welche Schritte aus ihrer Sicht für ein sozial ausgewogenes und auf eine klimagerechte Wohngebäude- und Stadtentwicklung ausgerichtetes Mietrecht notwendig sind.
 
DIE LINKE hält es für notwendig, dass Sachsen-Anhalt Farbe bekennt. Sie erwartet, dass die Landesregierung am 1. Februar 2013 im Bundesrat dafür eintritt, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um das Mietrechtsänderungsgesetz zu überarbeiten. Aus Sicht der LINKEN kann es nicht hingenommen werden, dass einseitig und massiv die Rechte der Mieterinnen und Mieter beschränkt werden sollen.