Entwurf für neues Wassergesetz kritisch hinterfragen
Zum Entwurf der Landesregierung für ein neues Wassergesetz erklärt der umweltpolitische Sprecher der Fraktion André Lüderitz
Zum Entwurf der Landesregierung für ein neues Wassergesetz erklärt der umweltpolitische Sprecher der Fraktion André Lüderitz:
„Es sei zunächst daran erinnert, dass die Erarbeitung eines neuen Wassergesetzes auf eine Initiative der Fraktion DIE LINKE aus dem Jahre 2011 zurückgeht. Mit einem entsprechenden Antrag hatte DIE LINKE seinerzeit auf eine Evaluierung und eine Fristbegrenzung des derzeitig gültigen Gesetzes gedrängt.
Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf enthält einige positive Ansätze wie u.a. die Trennung von Abwasser und Niederschlagswasser. Andererseits jedoch scheint er in mehrfacher Hinsicht zu kurz gesprungen. Es fällt auf, dass er vor allem von einer fiskalischen Sichtweise im Interesse des Landeshaushaltes diktiert ist. Klärungsbedarf gibt es auch zur Bemessungsgrundlage der Unterhaltungsbeiträge.
DIE LINKE hält unverändert daran fest, dass die Fürsorgepflicht des Landes gegenüber den Unterhaltungsverbänden bzw. eine nachhaltige Finanzierung der Gewässerunterhaltung stärkere Beachtung finden muss. Die Verbände sollten die bevorstehende Anhörung nutzen, um den Entwurf kritisch zu hinterfragen.“
Magdeburg, 4. Juli 2012