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Entscheidung zwischen Einführung eines Ortsvorstehers oder der Neuwahl des Ortschaftsrates ermöglichen

Zum Protest gegen das Aus von Ortschaftsräten – wie heute in der Volksstimme gemeldet – erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert

Zum Protest gegen das Aus von Ortschaftsräten – wie heute in der Volksstimme gemeldet – erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert:

„Zum 1. Juli 2014 trat das neue Kommunalverfassungsgesetz in Kraft, das in § 82 Abs. 1 regelt, dass in Ortsteilen mit weniger als 300 Einwohnern ab Beginn der Wahlperiode 2019 die Verpflichtung besteht, einen gewählten Ortsvorsteher zu haben. Da verwundert es schon ein wenig, dass der zukünftige Wegfall der Ortschaftsräte erst ein Jahr nach der Inkraftsetzung des Gesetzes zu Protest und Widerspruch führt.

Gleichwohl nimmt die Fraktion DIE LINKE den Protest ernst und unterstützt die Forderung nach einer Wahlfreiheit für alle Gemeinden, sich zwischen der Beibehaltung der Ortschaftsräte oder die Einführung eines Ortsvorstehers entscheiden zu können. Auch spricht sich die Fraktion DIE LINKE für eine Bestellung des Ortsvorstehers aus und lehnt eine einseitige Erhöhung dieser Funktion über eine Direktwahl ab. Schon bei der Erarbeitung des neuen Kommunalverfassungsgesetzes hatte sich die Fraktion DIE LINKE dafür eingesetzt.“

Magdeburg, 18. August 2015