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Eigener Vorschlag zu Abgeordnetenentschädigung

Zur Debatte um die Abgeordnetenentschädigung und dem entsprechenden Bericht des Landtagspräsidenten erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion Dr. Frank Thiel

Zur Debatte um die Abgeordnetenentschädigung und dem entsprechenden Bericht des Landtagspräsidenten erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion Dr. Frank Thiel:

„Die Fraktion hat sich in Konsultation mit dem Landesvorstand der Partei DIE LINKE in einer umfassenden Diskussion zum Bericht des Landtagspräsidenten zur Angemessenheit der Entschädigung der Abgeordneten des Landtages für die sechste Wahlperiode (Drs. 6/985) verständigt.

Dabei wurde ausführlich die Argumentation zur Anlehnung an die Besoldung einer Richterin / eines Richters erörtert und auch mit Blick auf die verfassungsrechtliche Einordnung vom Grundsatz für legitim erachtet. Allerdings ist für DIE LINKE die vorgeschlagene Anhebung von 4.797 Euro um 858 Euro auf 5.655 Euro nicht sachgerecht, da sie sich entschieden zu stark von der allgemeinen Einkommensentwicklung abkoppelt.

DIE LINKE schlägt daher eine andere Herangehensweise vor:

Wir orientieren uns an der Entwicklung der Arbeitseinkommen in Sachsen-Anhalt je Arbeitnehmer/in für den Zeitraum 2005 bis 2010. Hier ist eine Steigerung von 8,27 % zu verzeichnen. Bezogen auf die Grundentschädigung wäre das eine Steigerung von 396 Euro.

Fraktion und Landesvorstand halten das für einen sachgerechten Vorschlag, der anerkennt, dass die Abgeordnetenentschädigung einmal in fünf Jahren erhöht wird, als Maßstab dieser Erhöhung aber die Entwicklung der Arbeitseinkommen im Lande zu Grunde gelegt wird.

Fraktion und Landesvorstand distanzieren sich zugleich von Äußerungen im Rahmen der Debatte um die Abgeordnetenentschädigung, die die Tätigkeit des Parlaments und seiner Abgeordneten herabwürdigen oder gar in Frage stellen. In einer demokratischen Umgangskultur sollte derlei keinen Platz finden.

DIE LINKE ist bereit, mit den anderen Fraktionen des Landtages über den von uns unterbreiteten Vorschlag zu diskutieren und wird diesen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens als Antrag zur Änderung des Abgeordnetengesetzes in den Landtag einbringen.

Magdeburg, 28. März 2012