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Defizite im Kommunalrechtsreformgesetz beseitigen, kommunale Selbstverwaltung stärken

Zum Kommunalrechtsreformgesetz verabschiedete gestern der Innenausschuss gegen die Stimmen der Opposition mehrheitlich die Beschlussempfehlung für den Landtag. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert

Zum Kommunalrechtsreformgesetz verabschiedete gestern der Innenausschuss gegen die Stimmen der Opposition mehrheitlich die Beschlussempfehlung für den Landtag. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert:

„Viele Erwartungen, die durch die Landesregierung mit großen Versprechungen geweckt wurden, werden sich offensichtlich in der neuen Kommunalverfassung nicht erfüllen. Die mit Stimmenmehrheit von CDU und SPD durchgesetzte Beschlussempfehlung hat aus Sicht der LINKEN insbesondere dort ihre Defizite, wo es um die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung geht.

So wurden von den Koalitionsfraktionen weitgehend alle Änderungsvorschläge der Opposition abgelehnt, die das Ziel verfolgten, die Teilhabemöglichkeiten der Einwohnerinnen und Einwohner zu stärken und die Rechte der gewählten Ortschafts-, Gemeinde-, Stadt- und Kreisräte zu stärken.

Neben einer deutlichen Schieflage im Bereich der demokratischen Teilhabe sieht DIE LINKE ein zentrales Problem darin, dass CDU und SPD die kommunale Wirtschaft wiederholt zu schwächen drohen. Trotz Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE konnte in § 11 Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. b keine Regelung gefunden werden, die den Kommunen im eigenen Wirkungskreis ermöglicht, durch Satzung den Anschluss von Anlagen, die dem Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens einschließlich des Klima- und Ressourcenschutzes dienen, anordnen können (Anschluss- und Benutzungszwang).

Dies ist aus Sicht der LINKEN fatal, denn die notwendige Rechtssicherheit für Kommunen und kommunale Versorger in ihren Klimaschutzaktivitäten ist weiterhin nicht gegeben, mit absehbaren Folgen. Bereits heute bleiben aufgrund des unklaren Rechtsrahmens und der daraus resultierenden fehlenden Planungs- und Investitionssicherheit im Rahmen der Energiewende wichtige Investitionen aus und Klimaschutzpotentiale ungenutzt.

Mit einem erneuten Änderungsantrag zur Landtagssitzung im März wird sich DIE LINKE dafür einsetzen, diese Defizite im Kommunalrechtsreformgesetz zu beseitigen. Eindringlich fordert die Fraktion DIE LINKE die Koalitionsparteien und die Landesregierung auf, ihre Positionen zu überdenken und im Interesse der kommunalen Selbstverwaltung zu entscheiden.“

Magdeburg, 11. März 2014