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Boden muss als wichtigstes Produktionsmittel in der Landwirtschaft verfügbar und finanzierbar sein

Zur nicht abreißenden Debatte um Bodenspekulationen und Bodenpreise in Sachsen-Anhalt erklärt der agrarpolitische Sprecher der Fraktion Hans-Jörg Krause

Zur nicht abreißenden Debatte um Bodenspekulationen und Bodenpreise in Sachsen-Anhalt erklärt der agrarpolitische Sprecher der Fraktion Hans-Jörg Krause:

„In seinem heutigen Interview in der Volksstimme erklärt Landwirtschaftsminister Aeikens erneut, er wolle mit einem Gesetz Bodenspekulationen und explodierenden Bodenpreisen Einhalt gebieten. DIE LINKE hat oftmals betont, dass sie diese Ziele ausdrücklich unterstützt und ebenfalls klare Regelungen einfordert.

Was die Landesregierung vorgelegt hat, geht allerdings in eine völlig andere Richtung. Einerseits bot der Gesetzentwurf keine Regelungen, die der Bodenspekulation Einhalt hätten gebieten können, andererseits sah er eine Obergrenze von 2000 Hektar für die Größe landwirtschaftlicher Betriebe vor, was eine klare Benachteiligung der  gegenwärtigen gewachsenen Agrarstruktur, der Weiterentwicklung und Wertschöpfung im ländlichen Raum bedeutet. Dies sind die Gründe für DIE LINKE, das geplante Gesetzesvorhaben der Landesregierung abzulehnen. Ein Agrarstrukturleitbild ist sinnvoll, jedoch sollten nicht Größe und Hektarzahlen die entscheidenden Parameter sein sondern eine vernünftige regionale Agrarstruktur, die den Menschen im ländlichen Raum Arbeit, Einkommen und Auskommen gibt.

Streng genommen ist in Sachsen-Anhalt eine eigene gesetzliche Regelung nicht einmal zwingend erforderlich, um den teilweise katastrophalen Entwicklungen auf dem Bodenmarkt zu begegnen. Die notwendigen Regelungen finden sich im bestehenden Grundstücksverkehrsgesetz, nur müsste dieses dazu auch voll ausgeschöpft werden. Durch die Herauslösung der BVVG (Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH) aus dem Grundstücksverkehrsgesetz wurde Selbiges klar unterlaufen, und das liegt in der Verantwortung des Bundes.

DIE LINKE plädiert dafür, dass der Privatisierungsauftrag der BVVG nicht verlängert wird. Darüber hinaus muss der Kreis jener, die Boden erwerben dürfen, größer werden, um den Boden im Dorf bzw. in der ländlichen Struktur zu halten. Dass wie bislang Mitglieder und Beschäftigte in Genossenschaften nicht erwerbsberechtigt sind, wollen wir ändern. Bei 120 % der regional üblichen Bodenpreise wollen wir zudem eine Preisobergrenze einführen. Der fiskalische Ansatz zur Bewertung des Bodens muss zurückgenommen werden, denn als wichtigstes Produktionsmittel in der Landwirtschaft muss er für diese immer verfügbar und finanzierbar sein.“

Magdeburg, 10. August 2015