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Bestandsdatenspeicherung - Datenschnüffelei im parlamentarischen Schweinsgalopp verabschiedet

Zur Beratung des Gesetzentwurfes zur Neuregelung der Erhebung von telekommunikations- und telemedienrechtlichen Bestandsdaten in der heutigen Sitzung des Innenausschusses erklärt dessen Mitglied Dr. Helga Paschke

Zur Beratung des Gesetzentwurfes zur Neuregelung der Erhebung von telekommunikations- und telemedienrechtlichen Bestandsdaten in der heutigen Sitzung des Innenausschusses erklärt dessen Mitglied Dr. Helga Paschke:

„Zum Gesetzentwurf zur Neuregelung der Erhebung von telekommunikations- und telemedienrechtlichen Bestandsdaten hat die Opposition heute eine schriftliche Anhörung und eine Sondersitzung des Innenausschusses im September beantragt - beides wurde von der Koalition abgelehnt.

Der Antrag diente dem Ziel, eine seriöse abschließende Beratung des Gesetzentwurfs in der Septembersitzung des Landtages sicherstellen. Das Agieren der Koalition im Umgang mit dieser hochsensiblen Thematik kann angesichts einer nur einmaligen Beratung im Ausschuss und der Ablehnung der Anhörung von Expertinnen und Experten nur als unseriös und geradezu skandalös bezeichnet werden.

Fakt ist schließlich: Die späte Einbringung des Gesetzentwurfs im Juli 2013 basiert auf Versäumnissen der Landesregierung. Die Landesregierung hat den notwendigen Zeitvorlauf schlicht verschlafen, obwohl ihr das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.01.2012 sehr genau bekannt war. Man wusste, dass die bisherigen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes des Bundes nur noch bis zum 30.06.2013 angewendet werden durften.

All das führt zu der durchaus begründeten Annahme, dass die parlamentarischen, demokratischen Regularien einer seriösen Gesetzesberatung seitens der Landesregierung und der Koalition nicht gewollt sind - und das bei solch erheblichen Grundrechtseingriffen, welche das Gesetz mit sich bringt.

DIE LINKE bleibt bei ihrer Ablehnung, und das wahrlich nicht nur aus formalen Gründen. Polizeiliche Befugnisse sowie Befugnisse des Verfassungsschutzes dürfen nicht zu Lasten von Bürgerrechten und des Datenschutzes völlig unverhältnismäßig ausgeweitet werden. Die Bestandsdatenspeicherung stellt einen massiven und vor allem unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre und damit in einen grundsätzlich geschützten Bereich dar - und diese Datenschnüffelei soll jetzt im parlamentarischen Schweinsgalopp verabschiedet werden.“

Magdeburg, 18. Juli 2013