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Beamtenrecht - Missachtung der Rolle des Parlaments nicht durchgehen lassen

Zur Einbringung eines Gesetzentwurfes der Landesregierung " Zur Änderung beamten- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften und zur Neuregelung des Landesbeamtenversorgungsrechts" am morgigen Donnerstag erklärt die Sprecherin der Fraktion für Personalpolitik Dr. Helga Paschke

Zur Einbringung eines Gesetzentwurfes der Landesregierung " Zur Änderung beamten- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften und zur Neuregelung des Landesbeamtenversorgungsrechts" am morgigen Donnerstag erklärt die Sprecherin der Fraktion für Personalpolitik Dr. Helga Paschke:

„Die Landesregierung - namentlich der für das Dienstrecht zuständige Finanzminister - bringt morgen eine Gesetzesnovelle zum Beamtenrecht (Drs. 6/3574) in den Landtag ein. Mit dieser Einbringung verstößt die Exekutive gegen den rechtzeitig und wiederholt artikulierten Willen des Parlamentes.

Zu den Fakten:

Bereits 2009 hat der Gesetzgeber im Rahmen der erstmaligen Verabschiedung eines Vollgesetzes zum Beamtengesetz  auf Landesebene beschlossen, dass dieses nach vier Jahren evaluiert wird.

Als die Ankündigungen einer Novelle durch die Landesregierung im Jahr 2013 konkrete Formen annahm, hat der Landtag in seinem Beschluss vom 18.10.2014 (Drs. 6/2520) diese Forderung einer Evaluation bekräftigt, eine rechtzeitige Vorlage der Ergebnisse als Voraussetzung für eine Gesetzesnovelle formuliert und durch  konkrete weitere Forderungen untersetzt.

Nunmehr erwartet die Landesregierung durch die Einbringung des Gesetzentwurfes ohne die Realisierung der parlamentarisch beschlossenen Voraussetzungen, dass das Parlament diesen Entwurf zur Beratung in die Ausschüsse überweist. Mehr noch, die Äußerungen des Finanzministers in der Plenarsitzung vom 18.10.2013 geben Aufschluss darüber, dass es der Wille des zuständigen Ministers war und ist, entgegen dem Willen des Parlaments Regelungen separat bereits vor der Vorlage der Ergebnisse der Evaluation einzubringen.

Das Parlament muss diese Ignoranz gegenüber gefassten Beschlüssen zur Kenntnis nehmen. Es muss und kann diese jedoch nicht (mehr) tolerieren. Deshalb ist der Gesetzentwurf zurückzuweisen, bis die Landesregierung ihre Hausaufgaben gemacht hat, die das Parlament ihr ins Stammbuch geschrieben hat.“

Magdeburg, 12. November 2014