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Anhörung zur Änderung des Wassergesetzes fand bei Koalition kaum Resonanz

Auf seiner heutigen Sitzung befasste sich der Ausschuss für Umwelt mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften. Dazu erklärt der umweltpolitische Sprecher der Fraktion André Lüderitz

Auf seiner heutigen Sitzung befasste sich der Ausschuss für Umwelt mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften. Dazu erklärt der umweltpolitische Sprecher der Fraktion André Lüderitz:

„Die heutige Beratung bzw. die Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse erfolgte seitens der Koalitionsfraktionen ohne wesentliche Kritik am Gesetzentwurf der Landesregierung.

Im Ergebnis der Ausschusssitzung ist zu konstatieren, dass die umfängliche Anhörung  zu diesem Gesetzentwurf von der Koalition schlichtweg ignoriert worden ist. Dabei gab es eine Reihe von Vorschlägen bzw. Änderungsanträgen auch der LINKEN, die wichtige Hinweise der Angehörten aufgegriffen haben und zur besseren Praktikabilität des neuen Wassergesetzes hätten beitragen können.

Dazu zählt u. a. der Änderungsantrag, die Entscheidung über die Höhe der Rücklagenbildung eher den Unterhaltungsverbänden zu überlassen (§ 55), unser Vorschlag bezüglich des Umganges mit der Mehrkostenproblematik (§ 64), die Frage der Gewässerrandstreifen und in diesem Zusammenhang die Wasserbehörde mit mehr verbindlicher Einflussnahme auszustatten (§ 50) und  unser Vorschlag zum Ausbau, zur Unterhaltung sowie zur Deichschau (§ 94).“

Magdeburg, 5.12.2012