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Agrarstrukturgesetz zerstört dörflich gewachsene und akzeptierte Agrarstrukturen

Minister Aeikens hat in seiner Regierungserklärung vom 26. Februar 2015 die Frage nach der Verantwortung für den ländlichen Raum gestellt: „Wer als Landwirt seinen Blick nur noch auf den aktuellen Stand des Bankkontos richtet, hat wenig Interesse am langfristeigen Erhalt der Bodenfruchtbarkeit, an Biodiversität oder an der Wasserqualität. Wenn der Betriebsinhaber nur noch einen Briefkasten vor Ort unterhält und die Menschen in der Region keinen Kontakt mehr zu den Personen haben, die die Flächen des Ortes bewirtschaften, wird der Landwirtschaft anonymisiert. Es  existiert kein Bezug mehr zur Region, zu den Menschen vor Ort.“

Ja, durch nichtortsansässige Landwirte oder Bodeneigentümer fließen Steuern und die Wertschöpfung unserer ländlichen Räume in andere Länder ab. Geld geht unseren Dörfern zur Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge verloren. „Das Geld des Dorfes dem Dorfe.“, so damals der Minister.

Was er aber jetzt mit dem Entwurf eines Agrarstrukturgesetzes plant, ist alles andere, als nichtlandwirtschaftliche Investoren, die landwirtschaftlichen Flächen für sich als lukrative Geldanlagemöglichkeit entdeckt haben, vom Acker zu jagen. Mit diesem Gesetz stellt die Landesregierung gewachsene und von der Dorfbevölkerung getragene und akzeptierte Betriebs- und Agrarstrukturen in Frage.

Genossenschaften und andere Gemeinschaftsunternehmen sollen damit in ihrer, vom Dorf getragenen Entwicklung beschnitten werden. Es geht um Unternehmen, die durch ihre landwirtschaftliche Vielfalt die höchste Wertschöpfung und die meisten Arbeitsplätze vorhalten, um Unternehmen, die vertrauensvoll mit den vielen kleinen Grundeigentümern und Pächtern zusammenarbeiten und im dörflichen Leben integriert sind. Es geht um Betriebsstrukturen, die durch ihr genossenschaftliches und gemeinschaftliches Betriebsklima beste Voraussetzungen zur Förderung der dörflichen Gemeinschaftsarbeit, von Kindergärten, Schulen und Vereinen oder anderen sozialen Projekten besitzen.

Dieses Gesetz trägt die Handschrift derer, die in der ersten Hälfte der 90iger Jahre bei der Konstruktion des Landwirtschaftsanpassungsgesetz mit ihrem Schlachtruf gegen genossenschaftliche und andere juristische landwirtschaftliche Unternehmen  nicht zum Zuge kamen.

Ein Agrarstrukturgesetz ist nicht notwendig. Mit dem bestehenden Grundstücksverkehrsgesetz hat das Land alle Möglichkeiten, die Verwerfungen auf dem Bodenmarkt im Interesse einer nachhaltigen regionalen landwirtschaftlichen Entwicklung einzudämmen. Notwendig sind der Abbau der Vollzugs- und Handlungsdefizite und damit die Stärkung der regionalen Ordnungsbehörden in den Landkreisen. DIE LINKE lehnt den Entwurf eines Agrarstrukturgesetzes für das Land ab.

Magdeburg, 2. Juni 2015

Hans-Jörg Krause
agrarpolitischer Sprecher