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Änderung des Wassergesetzes entspricht nicht den Erwartungen

Mit der heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt fand die Diskussion um die Änderung des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zunächst seinen Abschluss. Vor diesem Hintergrund erklärte der umweltpolitische Sprecher der Fraktion André Lüderitz

Mit der heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt fand die Diskussion um die Änderung des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt  zunächst seinen Abschluss. Vor diesem Hintergrund erklärte der umweltpolitische Sprecher der Fraktion André Lüderitz:

„Die Diskussion um die Änderung des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist heute nochmals im federführenden Umweltausschuss beraten worden. DIE LINKE hat erneut den Versuch unternommen, die zahlreichen Kritikpunkte und Hinweise, die uns aus vielen Gesprächen und Kontakten mit Unterhaltungsverbänden, KommunalpolitikerInnen, betroffenen Interessenvertretungen bzw. Vereinen und Verbänden mit auf den Weg gegeben worden sind, in die Änderung des Wassergesetzes einfließen zu lassen.  

Bedauerlicherweise fanden diese sinnvollen und gerechtfertigten Hinweise ebenso wie in den vorangegangenen Sitzungen auch heute keine Mehrheit.

Besonders hartnäckig verweigerten sich die Koalitionsfraktionen, als es um den § 79 b – Niederschlagswasserbeseitigung – ging.  Die Fraktionen von CDU und SPD waren nicht zu bewegen, die Frage des Anschlusszwanges zum Vorteil der BürgerInnen zu beantworten. Dabei hätte nur das Wort „oder“ durch das Wort „weil“ ersetzt werden müssen und es gäbe eine eindeutige und unbürokratische Regelung zugunsten der BürgerInnen.

Der jetzige Gesetzestext ist ein schlechter Kompromiss, der aus Sicht der LINKEN noch immer eine Hintertür zum Anschlusszwang offenhält und somit eine Empfehlung für den Landtag ist, die den Erwartungen der Akteure vor Ort – übrigens auch in weiteren Fragen - nur unzureichend gerecht wird.“

Magdeburg, 13. Februar 2013