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Abschaffung der 3-Prozent-Hürde zur Europawahl ist richtiger und wichtiger Schritt

Das Bundesverfassungsgericht hat die 3-Prozent-Hürde zur Europawahl für grundgesetzwidrig erklärt. Dazu erklärt Harry Czeke, europapolitischer Sprecher der Fraktion

Das Bundesverfassungsgericht hat die 3-Prozent-Hürde zur Europawahl für grundgesetzwidrig erklärt. Dazu erklärt Harry Czeke, europapolitischer Sprecher der Fraktion:
 
„Das Karlsruher Urteil ist richtig und zu begrüßen, denn es ermöglicht echte Chancengleichheit bei der Wahl. Zugleich ist es eine Einladung an die Bürgerinnen und Bürger, am 25. Mai wählen zu gehen.
 
Die politisch Verantwortlichen könnten die Attraktivität der Europawahl noch wesentlich steigern, wenn die EU-Kommission nicht länger zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten ausgehandelt, sondern direkt durch die Volksvertreterinnen und Volksvertreter im Europaparlament gewählt wird.
 
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht zeigt, dass eine Demokratisierung der europäischen Institutionen möglich ist, DIE LINKE fordert dazu auf, diesen Weg konsequent weiter zu gehen, auch ohne dass Gerichte zunächst darüber urteilen müssen.“
 
Magdeburg, 26. Februar 2014