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Abgabenklarheit für Grundstückseigentümer schaffen

Zum Volksstimme-Artikel „Hauseigentümer fürchten Rechnungsflut“ vom 18.08.2014 erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert

Zum Volksstimme-Artikel „Hauseigentümer fürchten Rechnungsflut“ vom 18.08.2014 erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert:
 
„Seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil (1BvR 2457/08) vom 05.03.2013 und auf Grundlage des Antrages der LINKEN (Drs. 6/1999) vom 26.04.2013 hatte die Landesregierung Zeit, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine verfassungskonforme Regelung des sachsen-anhaltischen  Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA) zu erarbeiten. Die nunmehr als Gesetzentwurf vorliegende Regelung führt nicht zu einer Befriedung, sie schafft neues Unrecht.  

Bereits mit der Änderung des KAG LSA zum 22.04.1999 war jeder Kommune und jedem Abgabenträger klar, dass Beiträge nur auf der Grundlage einer gültigen Satzung zu erheben sind. Einer rückwirkenden Festsetzung dieser Vorschrift entzog sich die SPD und war für eine authentische Gesetzesinterpretation, die diesen Gesetzgeberwillen von Anfang an unterstellte. Das Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt widersprach dieser Regelung und hob sie aus verfassungsrechtlichen Gründen auf.

Wenn nunmehr der SPD-Fraktionsvize Erben verkündet, dass seit spätestens 2008 Rechtsklarheit herrsche, so unterliegt er zumindest beim Datum einem Irrtum. Die Kommunen hatten also seit 15 Jahren die Möglichkeit und die Pflicht, auf der Grundlage gültiger Satzungen diese Beiträge zu ziehen. Dass sie dies unter Duldung zumindest der Kommunalaufsichten bisher nicht  vollzogen haben, lässt auch die Aussage zu, dass sie unter Beachtung des § 91, Abs. 2, Satz 2 der alten Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt auf die Wirtschaftskraft ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht genommen haben.

DIE LINKE fordert daher eine sofortig geltende Verjährungsklausel bereits ab 2015 und unterstützt die offenbar von Mehrheiten der SPD-Fraktion getragene Variante.
Eine nachträgliche Veranlagung von Grundstückseigentümern ist ein untaugliches Mittel, um die Verantwortung des Landes für eine ausreichende aufgabenangemessene Finanzierung der Kommunen zu ersetzen.  Die LINKE wird zum Gesetzentwurf der Landesregierung einen entsprechenden Änderungsantrag vorlegen.“

Magdeburg, 18. August 2014