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Abbau von Mieterrechten ist kein geeigneter Weg, um die klimapolitisch erwünschte Gebäudesanierung voranzutreiben

Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf für eine Mietrechtsnovelle verabschiedet. Dazu erklärt der wohnungspolitische Sprecher der Fraktion Guido Henke

Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf für eine Mietrechtsnovelle verabschiedet. Dazu erklärt der wohnungspolitische Sprecher der Fraktion Guido Henke:

„Dass Mieter künftig gezwungen werden sollen, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in ihren Wohnungen in jedem Fall zu dulden, ohne in den ersten drei Monaten eine Mietminderung geltend machen zu können, lehnt DIE LINKE ab. Es ist zu befürchten, dass durch die geplanten Reformmaßnahmen ein gerechter Interessenausgleich zwischen Vermieter- und Mieterseite langfristig ausgehebelt wird.

Aus Sicht der LINKEN ist der Abbau von Mieterrechten kein geeigneter Weg, um die klimapolitisch erwünschte Gebäudesanierung voranzutreiben. Nicht mietrechtliche Regelungen stehen der energetischen Gebäudesanierung im Weg, sondern das Fehlen attraktiver und langfristig rechtssicherer Anreizsysteme für Investitionen.

Im Gegensatz zur Bundesregierung setzt sich DIE LINKE für eine gerechte und sozial ausgewogene Verteilung der Sanierungskosten ein und betont, dass das Wohnen rechtlich gesichert werden muss und nicht zu einem Armutsrisiko werden darf. Dazu gehört, dass die Höhe der Wohnkosten für angemessenen Wohnraum höchstens 30 Prozent des Nettoeinkommens eines durchschnittlichen Mieterhaushaltes betragen sollte.

Magdeburg, 24. Mai 2012