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Wulf Gallert zu TOP 07: Würdigung des 70. Jahrestages der Befreiung vom Faschismus / Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage

Erstens. Wir mit diesem Antrag eine gesellschaftliche Debatte über die Bedeutung des 8. Mai anstoßen. Ich sage noch einmal ganz deutlich: Wir sehen einen substanziellen Unterschied zwischen dem 8. Mai und dem 27. Januar. Natürlich war auch der 27. Januar ein Tag der Befreiung, denn er ist im Grunde genommen ein symbolisches Datum für den Schock der gesamten Zivilisation des 20. Jahrhunderts, nämlich der Offenbarung eines industriellen Massenmordes, und er kann kein Feiertag im engeren Sinne sein.

Zweitens. Der 8. Mai war ein Tag der Befreiung. Er war zumindest ein Tag des Sieges und des Jubels derjenigen, die durch den Nationalsozialismus an den Rand gedrängt wurden, physisch und psychisch bedrängt wurden, und es war ein Tag der Befreiung für die wenigen, die diesen Terror überlebt haben. Daran wollen wir erinnern. Das ist ein Tag der Befreiung, deshalb ist es auch ein Feiertag und nicht nur ein Gedenktag. Darin besteht der Unterschied.

Drittens. Natürlich kann man bei Feiertagen immer über solche Dinge wie die diskutieren, welche wirtschaftlichen Auswirkungen sie haben. Aber das Argument kommt doch immer dann, wenn derjenige, der es bringt, meint, der Anlass sei es nicht wert. Darin, so stellen wir fest, unterscheiden wir uns.