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TOP 08: Richtlinie Kombi-Lohn an Bedürfnisse der Kommunen anpassen

Zunächst eine Korrektur: Es soll in der Überschrift nicht „Kombi-Lohn“ heißen, sondern es muss richtigerweise „Kommunal-Kombi“ heißen. Im Antrag wird dann auch deutlich, dass es um das Bundesprogramm „Kommunal-Kombi“ geht.

Immerhin wohnt diesem Bundesprogramm die Erkenntnis inne, dass es Menschen gibt, die längerfristige Perspektiven brauchen, auch in der Arbeitsmarktpolitik. Außerdem steckt die Erkenntnis darin, dass in den Kommunen Arbeiten zu leisten sind, bei denen ein ständiger Wechsel der Ansprechpartnerinnen einfach kontraproduktiv ist.

Aber ‑ das ist der Wermutstropfen, um den es heute geht ‑ die Annahme des Bundes, die Kommunen und namentlich die Kreise wären in der Lage, 500 Euro pro Teilnehmerin und Monat aufzubringen, ist so weit von den Realitäten der Kreise entfernt, dass man nur den Kopf schütteln kann. Eine einfache Beispielrechnung macht das deutlich. Ich habe es mit 10.000 Teilnehmerinnen gerechnet. Bei 500 Euro im Monat wären das landesweit etwa 60 Mio. Euro. Das würde bedeuten, dass jeder Kreis durchschnittlich etwa 4 Mio. Euro zusätzlich aus dem Kreishaushalt aufbringen müsste. Das ist komplett utopisch. Wir müssen im Kreishaushalt in jedem Jahr 5 Mio. Euro sparen, und wir wissen nicht, wie wir das hinbekommen sollen, das ist völlig utopisch.

Deshalb begrüßen wir die Richtlinie des Landes. Wir verzichten auf Forderungen, die dieses Programm und diese Landesrichtlinie weiter verteuern würden. Wir müssen auch anmerken, dass die Höhe des Einkommens in den allermeisten Fällen eben nicht dazu führen wird, Leute aus dem Leistungsbezug herauszubringen. Man muss es anmerken, und wir kritisieren das. Wir wollen es aber mit diesem Antrag nicht ändern.

Zudem fehlen Qualifizierungsanteile. Die einzige Qualifizierung, die man zurzeit für den Kommunal-Kombi benötigt, ist, 24 Monate arbeitslos zu sein und im Hinblick auf die Landesrichtlinie über 50 Jahre alt zu sein. Das als Qualifikation für soziale Arbeit reicht aus unserer Sicht wirklich nicht aus. Deshalb fehlen Qualifizierungsanteile in diesem Programm. Wir fordern sie mir unserem heutigen Antrag nicht, weil wir das Programm nicht verteuern wollen und weil wir wissen, wie die Situation in den Kreisen aussieht.

Wir beschränken uns also ausdrücklich auf Wünsche, die aus den Kreisen an uns herangetragen worden sind. Wie ich inzwischen erfahren habe, sind diese auch bereits an die Landesregierung herangetragen worden.

Unter Punkt 1 des Antrags stehen die Bitte und die Forderung, diesen Landeszuschuss auch Menschen zugänglich zu machen, die unter 50 Jahren alt sind. Dies muss allerdings unter der Maßgabe geschehen, dass das Einkommen in Höhe von 780 Euro, welches gemäß Landesrichtlinie erzielt werden soll, nicht unterschritten wird. Das heißt, die Kommunen müssten dann die 200 Euro, die rechnerisch fehlen, anders aufbringen. Denn wir wollen nicht, dass die Menschen aufgrund der fehlenden 100 Euro aus dem Bundesprogramm am Ende mit 580 Euro brutto nach Hause gehen.

Wir denken jedoch, dass viele Kreise ‑ das ist uns so auch gesagt worden ‑ gerade bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen Probleme haben. Das sind Probleme, die das Land mit verursacht hat. Ich kenne natürlich auch über 50-Jährige, die mit Jugendlichen ganz gut umgehen können. Aber ich glaube, dass diese Personenzahl, wenn wir ehrlich sind, doch recht begrenzt ist. Deshalb sollten wir gerade in diesem Bereich die Möglichkeit, dass auch unter 50-Jährige das Programm in Anspruch nehmen, zumindest einräumen. Wie gesagt, es soll eine Ausnahme bleiben.

Im zweiten Punkt geht es darum, die Möglichkeit zu eröffnen, dass der kommunale Anteil an den Personalkosten, also der Kreisanteil von 70 Euro, auch von den Städten und Gemeinden oder von Dritten aufgebracht werden kann. Die Richtlinie unterstellt, dass die Kreise 70 Euro an Kosten für die Unterkunft einsparen. Ich gebe zu, das ist recht großzügig gerechnet. Hierbei ist zum Beispiel auch eingerechnet, dass es einen Bundesanteil gibt und dass das Land nach wie vor die ehemaligen Wohngelder an die Kreise herunterreicht.

Trotzdem wird es sehr viele Fälle geben, in denen diese 70 Euro nicht eingespart werden können. Das ist im Gesetz einfach so angelegt. Das Einkommen, das jemand erzielt, wird zuerst gegen den Regelsatz aufgerechnet und erst viel später gegen die Kosten für die Unterkunft. Das bedeutet, wenn in einer Familie ein Kind ist und nicht beide in Kommunal-Kombi arbeiten, wird man unter dem Satz für Hartz IV, unter dem Regelsatz, unter dem Leistungssatz bleiben. Die Leute bleiben im Leistungsbezug durch die kommunalen Beschäftigungsagenturen oder die Argen, und der kommunale Anteil von 70 Euro wird genau nicht eingespart.

Es ist im Grunde auch gar nicht einzusehen ‑ das heißt Kommunal-Kombi und es gibt nun einmal auch Städte und Gemeinden ‑, warum nicht auch eine Stadt oder eine Gemeinde, wenn sie die Möglichkeit dazu hat, diesen Anteil aufbringen sollte oder von mir aus auch Dritte, Vereine, vielleicht sogar Privatpersonen. Warum nicht?

Ich weiß, dass es in den Kreisen durchaus unterschiedliche Haltungen gerade zu diesem Kreisanteil gibt. Wir haben im Altmarkkreis auch darüber diskutiert, dass man, wenn man den Kommunal-Kombi intelligent einsetzt, damit an anderen Stellen im Kreishaushalt durchaus Einsparungen, beispielsweise bei den Hilfen zur Erziehung oder an anderen Stellen, erzielen kann. Nur leider kann man diese Einsparungen nicht vorher errechnen. Deshalb wird es sehr schwierig, in den Haushalten darzustellen, wie man diese Einsparungen erzielen kann.

Der Antrag enthält auch einen Prüfauftrag. Hierbei geht es um Chancen für Nichtleistungsempfängerinnen und Nichtleistungsempfänger. Wir alle wissen, dass gerade dieser Kreis der Betroffenen riesige Schwierigkeiten hat, dass es fast völlig unmöglich ist, diesem Personenkreis irgendwelche Angebote zu machen. Weder von den Arbeitsämtern werden ihnen Angebote gemacht, schon gar nicht oder nur sehr, sehr selten ‑ das Beispiel Bürgerarbeit hat es gezeigt ‑ aus den Argen oder aus den kommunalen Beschäftigungsagenturen. Das ist ein Zustand, der für diesen Kreis der Betroffenen sehr unbefriedigend ist. Er besteht vorwiegend aus Frauen und diese Frauen wären gerade für den Kommunal-Kombi sehr gut geeignet. Insofern möchten wir, dass geprüft wird, in welcher Art und Weise und auch in welchem Umfang Nichtleistungsempfängerinnen und ‑empfänger von dem Bundesprogramm Kommunal-Kombi profitieren können.