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Sabine Dirlich zu TOP 20: Zugang zur Arbeitslosenversicherung verbessern – Rahmenfristen und Anwartschaften im SGB III neu regeln

DIE LINKE hatte mit diesem Antrag ein Anliegen aufgegriffen, das schon seit langer Zeit bei Arbeitsmarktakteuren Thema ist. Wir waren davon ausgegangen, dass zu diesem Thema, dass zu diesem Sachverhalt Einigkeit in diesem Haus herzustellen sei. Wir haben uns bei der Erarbeitung dieses Antrages deshalb auch auf Punkte konzentriert, die genau diese Chance haben und die uns besonders am Herzen liegen.

Nimmt man den Bericht der Landesregierung dazu ernst, hat es zunächst ganz genau so ausgesehen. Die Landesregierung hatte schon im Jahr 2011 bei der Arbeitsministerkonferenz das Anliegen vorgetragen. Die sogenannten A-Länder haben im Jahr 2012 im Bundestag einen entsprechenden Vorstoß unternommen, der allerdings nicht zum Erfolg geführt hat.

Das alles war noch vor der Einreichung unseres Antrages und das Gesetz war nicht geändert. Der Bundesrat hat dann zumindest empfohlen, das Thema bei der anstehenden Änderung des SGB III zu berücksichtigen. Die Länder sind sogar davon ausgegangen, dass diese Frage bei einer Gesetzesänderung ohnehin aufgegriffen wird. Darauf warten wir nun seit Ende Juni 2013. Schauen Sie einmal auf die Uhr, damit Sie wissen, wie spät es ist. Wir haben mit der Warterei schon angefangen, bevor die neue Bundesregierung überhaupt gewählt war. Wir warteten also schon vor dem Beginn der laufenden Legislaturperiode.

Zurzeit richten sich die Hoffnungen auf den Herbst dieses Jahres. Der bricht nun jeden Moment an. Es bleibt spannend. Vor diesem Hintergrund und weil die Koalitionsfraktionen das Anliegen grundsätzlich unterstützen, waren wir natürlich davon ausgegangen, dass es nunmehr ein entsprechendes Signal aus dem Landtag von Sachsen-Anhalt geben würde.

Daher hat es uns schon überrascht, dass die Koalitionsfraktionen vorgeschlagen haben, den Antrag für erledigt zu erklären, weil die Landesregierung irgendwann schon einmal tätig geworden ist. Ich habe keine Ahnung, wie die Fraktionen darauf kommen, dass das Anliegen erledigt ist. Das Gesetz ist noch immer nicht geändert worden und der Veränderungsbedarf besteht weiter. Dann haben die Koalitionsfraktionen erklärt, dass sie erst einmal noch ein bisschen warten wollen. Der Herbst ist ja nahe. Ich habe keine Ahnung, worauf.

Nachdem unsere Fraktion das dann vehement abgelehnt hatte, hat der Sozialausschuss in der Sache abgestimmt. Dann - Überraschung! - haben die Koalitionsfraktionen den Antrag abgelehnt und empfehlen das auch dem Landtag. An welcher Stelle den Koalitionärinnen die Logik abhandengekommen ist, kann ich Ihnen nicht erklären. Ich kann nämlich - meiner Fraktion geht es genauso - nicht verstehen, weshalb in dieser Sache vom Landtag von Sachsen-Anhalt kein eindeutiges Signal ausgehen sollte. Was hindert uns daran, genau das einzufordern?

Mir ist unbegreiflich, warum die Landesregierung nicht mit einem klaren und positiven Votum ihres Souveräns, des Landtages, ausgestattet werden sollte.

Der Antrag wird nicht für erledigt erklärt. Der Antrag wird heute abgelehnt. Daher können wir sagen, die Koalitionsfraktionen haben dieses Anliegen abgelehnt. Wir lehnen die Beschlussempfehlung selbstverständlich ab.