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Sabine Dirlich zu TOP 12: Keine Vermittlung in Arbeitsverhältnisse mit Dumpinglöhnen durch die Bundesagentur für Arbeit

Dieser Antrag umfasst den kleinsten gemeinsamen Nenner, den ich jemals gesehen habe, noch kleiner ging es selbst beim besten Willen nicht mehr. Mehr noch, es ist vor allem der mit Abstand kleinste Anspruch, den man mit solch einem Antrag erheben kann.

Was wollen die Koalitionsfraktionen? Sachsen-Anhalt zu einem wirtschaftlich starken Land mit attraktiven Rahmenbedingungen machen? Lohndumping bekämpfen? Mit diesem Antrag? Ist das ihr Ernst, meine Damen und Herren von der Koalition?

Und Sagen sie uns nicht, es sei immerhin ein Anfang, es ist weniger als das – schauen wir uns die Sache genauer an.

Es beginnt damit, dass der Antrag nur die Arbeitslosen mit Arbeitslosengeld I-Bezug erfasst, die von den Agenturen für Arbeit betreut werden, das sind höchstens ein Drittel der Arbeitslosen überhaupt. Aber nicht einmal die sind wirklich alle betroffen, das SGB III enthält nämlich wenigstens ein paar wenige Regeln, die verhindern, dass Arbeitslose sofort in Arbeitsverhältnisse mit Dumpinglohn gedrängt werden. Im § 121 – Zumutbare Beschäftigungen – ist geregelt, dass in den ersten drei Monaten die Betroffenen lediglich eine Minderung ihres erzielten Arbeitsentgelts von 20 % und in den nächsten drei Monaten eine Minderung von 30 % hinnehmen müssen. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an müssen sie ein Entgelt akzeptieren, das der Höhe ihres Arbeitslosengeldes entspricht. Auch vor zu langen Pendelzeiten sind sie geschützt, und sie können zumindest in den ersten drei Monaten nicht zum Umzug gezwungen werden.

Das alles trifft für Hartz IV-Empfängerinnen nicht zu, für sie gilt nicht nur keinerlei Berufs- oder Qualifikationsschutz, es sind auch keine Grenzen bei den Pendelzeiten oder bei den Arbeitsbedingungen eingezogen. Und: von Hartz IV sind mindestens zwei Drittel der Arbeitslosen betroffen. Aber für die wollen Sie nichts tun, die sind Ihnen offensichtlich egal.

Das alles zeugt davon, wie kleinmütig und sogar verlogen dieser Antrag ist.

Wir werden diesem Antrag unsere Zustimmung nicht geben, wir fordern die Koalition auf, die Courage aufzubringen, unserem Alternativantrag zuzustimmen, der die Hartz IV-Betroffenen berücksichtigt.

Wir wiederholen auch in diesem Antrag unsere Forderung nach einem Mindestlohn nicht unter 8,50 €. Das ist das einzige Mittel, das Lohndumping letztendlich wirksam bekämpft, das einzige Mittel, weil an einer absoluten Untergrenze niemand vorbei kommt. Und das ist keineswegs eine überzogene Forderung, übrigens auch nicht, was die von uns geforderte Höhe des Mindestlohns betrifft. Selbst die Bundesregierung weiß, dass auch ein Lohn von 8,50 € noch nicht vor Armut im Alter schützt, weil mit ihm lediglich ein Rentenanspruch erworben wird, der dem Grundsicherungsniveau entspricht. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage unserer Bundestagsfraktion hervor, und Sie werden wohl keine Probleme haben, der Bundesregierung zu glauben.
Bringen Sie also die Courage auf, unserem Antrag ihre Zustimmung zu geben.