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Sabine Dirlich zu TOP 12: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Familienförderung des Landes Sachsen-Anhalt und zur Neuordnung der Förderung sozialer Beratungsangebote

Der Ministerpräsident hat gestern in seiner Regierungserklärung dieses Gesetz zu einem der Erfolge der mittelgroßen Koalition erklärt. Ich fürchte das war ein wenig voreilig und das aus mindestens zwei Gründen.

Erstens sind zu viele und zu wichtige Forderungen der betroffenen Träger und Verbände nicht berücksichtigt worden. Das auch deshalb, weil das Gesetz nach jahrelangem Stillstand im Landtag nun innerhalb eines einzigen Monats durch die parlamentarischen Gänge gejagt wurde.

Zweitens werden wir erst in einigen Jahren wissen, ob das Gesetz die Wirkungen erzielt, die von den Koalitionären beabsichtigt sind.

Ich will mich aber heute nicht noch einmal mit der zu langen Geschichte dieses Themas beschäftigen. Wir haben bei Einbringung des Gesetzes zugesagt, alles uns mögliche zu tun, damit der Prozess endlich abgeschlossen werden kann. Diese Zusage haben wir eingehalten, was aber nicht heißt, dass wir mit den Regelungen zufrieden sind. Das genau kommt in unserem Änderungsantrag zum Ausdruck.

Unser erster und wichtigster Änderungsantrag betrifft die aus unserer Sicht dringend notwendigen Tarifsteigerungen. Wir wollen, dass wir seitens des Landes die Entwicklung im Tarifbereich aufnehmen und uns der Entwicklung des sozialen Bereichs zum Niedriglohnsektor widersetzen. Jede Tarifsteigerung wirkt zurzeit ganz genauso. Die bezahlten Stunden werden weniger, die Arbeit nicht.
Die Grünen gehen hier noch einen Schritt weiter und fordern auch den Inflationsausgleich ein. Wir tun das hier nicht, weil uns auch klar ist, dass die Verantwortung in den meisten Bereichen bei den Kommunen liegt. Gleichzeitig bekräftigen wir allerdings auch an dieser Stelle unsere Forderung, dass den Kommunen auch die finanziellen Spielräume gegeben werden müssen, damit sie auf solche Herausforderungen reagieren können.

Wir fordern zum Zweiten, dass auch die Familienzentren und die Familienverbände in den Regelungsrahmen des Gesetzes aufgenommen werden. Sie sind in der gleichen Situation, wie bisher alle anderen Beratungsangebote. Sie müssen jedes Jahr aufs Neue bangen, ob und in welcher Höhe ihre Förderung im Haushalt berücksichtigt wird. Auch sie erhoffen sich von dem Gesetz etwas mehr Bestands- und Planungssicherheit. Das wir diese Forderung erst jetzt erheben, hat auch und vor allem mit dem Tempo zu tun, mit dem die Gesetzesbehandlung erfolgt ist. Da aber das Familienfördergesetz des Landes mit diesem Gesetz in ein Leistungsgesetz umgestaltet wird, ist es aus unserer Sicht nur konsequent, alle derzeit im Familienfördergesetz genannten Institutionen gesetzlich zu verankern.
Unsere dritte Forderung nimmt den Vorschlag des Landesjugendhilfeausschusses und des Kinder- und Jugendrings auf, die Mittel der Jugendpauschale und des Fachkräfteprogramms, die mit diesem Gesetz zusammengefasst werden, anteilig über einen Flächenfaktor zu verteilen.

Mit dem derzeitigen Verteilungsmodus ist - bei gleicher Höhe der Förderung insgesamt - eine Besserstellung der kreisfreien Städte gegenüber den Flächenkreisen von 383.000 Euro verbunden. Die Städte Halle und Magdeburg bekommen nach der neuen Regelung jeweils ca. 180.000 Euro mehr als in diesem Jahr. Die Landkreise dagegen bekommen mit wenigen Ausnahmen zwischen 40.000 und 50.000 Euro weniger. Das halten wir für völlig unangemessen. Wir wollen deshalb einen Flächenfaktor einfügen, nach dem 90 % der Mittel auf der im Gesetz vorgesehenen Grundlage der Zahl der Kinder und Jugendlichen verteilt würden und 10 % entsprechend der Fläche. Dabei gewinnen natürlich vor allem die großen und bevölkerungsarmen Kreise. Wir denken, dass es aber gerade in solchen Kreisen weitaus schwieriger ist ein flächendeckendes Angebot an Kinder- und Jugendarbeit vorzuhalten als in den großen kreisfreien Städten. Magdeburg und Halle würden übrigens auch nach unserem Verteilungsmodus je ca. 100.000 Euro mehr bekommen, als in diesem Jahr.

Eine wichtige Anmerkung muss noch gemacht werden. Wir zementieren mit diesem Gesetz die in diesem Haushaltsjahr wirksam gewordene Kürzung in der Jugendpauschale und im Fachkräfteprogramm von insgesamt 2 Millionen Euro. Das ist für einen großen Teil meiner Fraktion Grund genug, dieses Gesetz abzulehnen.

Einige Abgeordnete wollen sich enthalten, weil sie den langwierigen und arbeitsreichen Prozess anerkennen wollen, den die Beteiligten im ganzen Land gestaltet haben und der interessante Ergebnisse gezeitigt hat, obwohl vom Landtag keine Impulse ausgegangen sind. Ein Prozess der mit diesem Gesetz zumindest zur Kenntnis genommen und zum Teil auch anerkannt wird und der endlich zu einem Ergebnis auch im Landtag geführt hat.