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Sabine Dirlich zu TOP 08: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe -

Man muss in der Tat nicht viele Worte zu diesem Gesetzentwurf machen. Der Minister hat es im Einzelnen erklärt: Wir vollziehen Regelungen in einem Landesgesetz nach, die uns vom Bund vorgegeben worden sind. Auch die Rückwirkung, also über ein Jahr rückwirkend in Kraft zu setzen, ist erklärbar, weil im vergangenen Jahr die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Kommunen über eine Verwaltungsvereinbarung geklärt worden sind.

Aber die Diskussionsmöglichkeit in diesen drei Minuten eröffnet uns immerhin die Chance, noch einmal die Frage danach zu stellen, ob tatsächlich alle Ziele dieses Gesetzes in Sachsen-Anhalt erreicht werden. Ich glaube, das ist nicht der Fall. Eines der Ziele war es nämlich, die Kommunen von der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu entlasten und ihnen dadurch die Möglichkeit zu eröffnen, andere Dinge zu finanzieren. Ich erinnere an den Zusammenhang, der im Bund selber im Bildungs- und Teilhabegesetz vollzogen worden ist, nämlich den Zusammenhang zwischen der Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund und der Möglichkeit, in den Kommunen Schulsozialarbeit zu finanzieren.

Dieses Ziel wird in Sachsen-Anhalt- wir haben das hier schon einmal diskutiert - genau nicht erreicht. Das hat mit dem Finanzausgleichsgesetz in Sachsen-Anhalt zu tun. Denn die Aufgaben, die Kommunen nicht haben - sicherlich logischerweise -, sind dann auch nicht mehr Grundlage bei der Berechnung der Finanzausgleichsmasse. Das führt zur Verringerung dieser Finanzausgleichsmasse und eben genau nicht zu den avisierten neuen finanziellen Spielräumen, von denen die Rede war, auch nicht für Schulsozialarbeit. Ich bin froh, dass ich durch diese Dreiminutendebatte zumindest noch einmal die Gelegenheit hatte, das hier anzumahnen und einzufordern, weil die Finanzierung der Schulsozialarbeit nach wie vor offen ist.