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Sabine Dirlich zu TOP 08: Aktuelle Probleme der Umsetzung des SGB II in Sachsen-Anhalt

Der Antrag ist relativ schnell erklärt. Er ist auch deshalb nötig, weil das SGB II eben leider nicht nur eine neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt geschaffen hat, sondern auch jede Menge Chaos. Das SGB II war, wie wir alle wissen, von Anfang an sehr umstritten. Seine Umsetzung war oft Gegenstand von Unklarheiten und von Diskussionen. Es war damals von massiven Protesten begleitet. Es ist immer wieder verändert worden, und dadurch sind immer wieder neue Unsicherheiten entstanden. Es mussten immer wieder neue Irritationen ausgeräumt werden und es mussten immer wieder neue Probleme gelöst werden.

Ich möchte die Aktuelle Debatte vom Mai nicht wiederholen, sondern nur an einige offen gebliebene Frage erinnern, die wir damals aufgeworfen haben. Es ging um den Umfang der neuen Bürokratie, um die Unübersichtlichkeit der einzelnen Leistungen für die Leistungsempfängerin oder den Leistungsempfänger, um die offene Situation bei der Schülerbeförderung und auch um die Frage nach den fehlenden Qualitätskriterien in der Lernförderung. All das waren offene Fragen.

Wir waren uns sicher, dass wir das im Sozialausschuss beraten werden und dass wir darüber informiert werden. Wir haben deshalb im Sozialausschuss einen Selbstbefassungsantrag gestellt, der darauf abzielte, dass sich der Ausschuss regelmäßig mit diesen Fragen beschäftigt. Wir wollten über die Entwicklung insgesamt auf dem Laufenden gehalten werden, damit wir rechtzeitig auf der politischen Ebene reagieren können, wenn es notwendig sein sollte.

Ein solches Vorgehen, die Möglichkeit, im Ausschuss unbürokratisch darüber zu diskutieren, war in den vergangenen Jahren selbstverständlich und Bestandteil der Beratungen im Wirtschaftsausschuss. Wir waren deshalb sehr verwundert, dass dieses Vorgehen im Sozialausschuss zunächst eine langwierige Debatte über alle möglichen Formalien verursacht hat. Wir waren geradezu entsetzt darüber, dass unser Antrag letztlich abgelehnt worden ist.  

Wir haben uns also vorgenommen, dass wir das Thema jetzt öffentlich diskutieren und dass wir auch die Diskussion im Ausschuss öffentlich machen. Es ging um politisch relevante Fragen: Wann und woran merken wir, dass ein Problem akut wird? Wie lange vorher muss die Regierung erfahren, dass wir Fragen haben? Sollen Ministeriumsmitarbeiter und -mitarbeiterinnen stets bereit und in der Lage sein, Antworten auf Fragen von Abgeordneten zu geben? Die Frage war auch, ob diese Mitarbeiter dann immer mit dasitzen sollen oder ob sie rechtzeitig herbeigerufen werden sollten.

All das sind übrigens Fragen, die in den langen Jahren der Diskussion im Wirtschaftsausschuss niemals eine Rolle gespielt haben. Deshalb hat das durchaus für Unmut in unseren Reihen gesorgt. Wir wollen vor allem, dass dieses Thema Beratungsgegenstand im Ausschuss wird. Deshalb wollen wir Sie auf diesem Weg auffordern, unserem Antrag zuzustimmen. Wir bitten um Direktabstimmung.