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Sabine Dirlich zu TOP 02: Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Sachsen-Anhalt

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 hat der Bundesregierung unter anderem aufgetragen, die Berechnung der Regelsätze transparenter zu gestalten, dauerhafte atypische Sonderbedarfe anzuerkennen und das Grundrecht auf Teilhabe insbesondere für Kinder zu gewährleisten.

Der Bundestag hat in Reaktion einen Gesetzentwurf verabschiedet, der ein so genanntes Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet.

  1. Schul- und Kita-Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten nach Maßgabe der schulrechtlichen Bedingungen, d. h. in Sachsen-Anhalt gemäß Runderlass des Kultusministeriums alle zwei Jahre, ein Antragstellung ist hier notwendig.
  2. Schulbedarf insgesamt 100 € – nicht neu, neu nur, dass gesplittet wird, also 70 € im August, 30 € im Februar. Das wird ohne Antragstellung gewährt und mit der Regelleistung ausgezahlt.
  3. Schülerbeförderung für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges.
  4. Lernförderung, die über schulische Angebote hinausgeht. Antragstellung ist notwendig.
  5. Mittagessen bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung, die einen Eigenanteil von einem Euro übersteigt. Antragstellung ist notwendig.
  6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Antragstellung ist notwendig.

Anspruchsberechtigt auf diese Leistungen sind Schüler/innen, die unter 25 bzw. bei Teilhabeleistungen unter 18 Jahre alt sind, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und die keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist der Bezug von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II geregelt im SGB II, Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Bezug von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach SGB XII, Bezug eines Kinderzuschlags nach Bundeskindergeldgesetzes, Bezug von Wohngeld nach Bundeskindergeldgesetz.

So richtig einfach und übersichtlich ist das alles nicht. Das macht einen Teil der Schwierigkeiten und der Kritik aus, aber dazu später.

Zunächst muss die grundsätzliche Kritik wiederholt werden, die diesem Haus nicht ganz neu ist, sie wurde bereits in der Entstehungszeit des Bildungs- und Teilhabepakets formuliert.

Grundsätzlich kritisiert DIE LINKE die Auslagerung eines Teils der Bildungsverantwortung aus der Schule. Ist es nicht eher deren Aufgabe, das Zurückbleiben von Kindern zu verhindern? Wäre es nicht zielführender, wenn das Ziel des Bildungspakets die Erreichung einer höheren Schulform wäre? Das ist vor allem vor dem Hintergrund zu sehen, wie sehr in Deutschland der Bildungsabschluss und die soziale Herkunft zusammenhängen.

Grundsätzlich kritisiert DIE LINKE, dass Familien im Hartz IV-Bezug unter den Generalverdacht gestellt werden, dass entsprechende Geldleistungen nicht die Adressaten, also die Kinder erreichen würden.

Grundsätzlich kritisiert DIE LINKE das Stigmatisierungspotenzial, das durch ein Gutscheinwesen erhöht wird.

Grundsätzlich kritisiert DIE LINKE die mangelnde Ausfinanzierung. Für den Grundsicherungsbereich sind 626 Mio € und noch einmal 150 Mio € für Bezieher/innen von Kinderzuschlag und Wohngeld veranschlagt, 136 Mio € soll die Verwaltung des Pakets kosten. Um den genauen Bedarf feststellen zu können, müsste bekannt sein, wie viele das Angebot annehmen. Es existiert keine derartige Erfassung. Klar ist nur, dass es niemals für alle potenziellen Antragstellerinnen reicht.

Aber auch die einzelnen Regelungen sind oftmals unklar, lassen Fragen offen oder sind rechtlich ungeklärt. Dazu einige Beispiele.

Die Kommunen kritisieren vor allem den hohen neu entstehenden Bürokratieaufwand. Er entsteht schon bei der Splittung des Schulbedarfs in zwei Raten. Auch wenn keine Anträge extra gestellt werden müssen, so müssen doch jedes Mal neue Bescheide verschickt werden. Bisher nur einmal, zukünftig zweimal im Jahr.

Schwierig zu überschauen ist die Frage, wo ein Antrag überhaupt gestellt werden muss. Für Hartz IV- Empfänger/innen ist es das Jobcenter, für Empfängerinnen von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung ist es das zuständige Sozialamt. Für Empfängerinnen von Kinderzuschlag oder Wohngeld muss bei der Familienkasse nachgefragt werden. Vielleicht liegt es ja auch daran, dass sich die Antragstellung bisher noch in Grenzen hält. Verschiedene Zahlen sind hier im Gespräch, sie reichen von 5 % bis höchstens 20 %.
Die Bundesregierung ist übrigens der Meinung, dass diese Unterschiede nicht vorgenommen werden müssen. Allerdings würde das entweder bedeuten, dass alle zum Jobcenter müssen und dort Menschen auflaufen, deren Status dort unbekannt ist. Oder es bedeutet, dass die Hertz IV- Empfängerinnen zum Sozialamt müssten, was den Anspruch des SGB II Leistungen aus einer Hand anbieten u wollen konterkariert. Kennt die Bundesregierung ihre eigenen Gesetze?

Nach wie vor unklar ist die Situation bei der Schülerbeförderung. Laut Gesetz werden die tatsächlichen Kosten der Schülerbeförderung übernommen,  sofern die Kosten nicht von Dritten übernommen werden. Demnach werden zunächst die Kosten für die Schülerinnen bis zum 10. Schuljahrgang vom Landkreis getragen. Darüber hinaus werden nach der letzten Schulgesetzänderung auch die Kosten für die Sekundarstufe II erstattet, bis auf den bekannten Eigenanteil von 100 €. In den Ländern, die solche Regelung nicht haben, alle außer Sachsen-Anhalt, werden Kosten nun übernommen. Nach der Antwort des Sozialministers vom gestrigen Tag müssen die Eltern in Sachsen-Anhalt den Eigenanteil weiter tragen. Das wäre zunächst eine Ungleichbehandlung gegenüber Schülerinnen in anderen Bundesländern. Der Minister argumentiert, dass die im Regelsatz für Mobilität veranschlagte Summe unterschritten wird und deshalb der Eigenanteil zumutbar sei. DIE LINKE macht darauf aufmerksam, dass 10 von 12 bzw. von 18 € ein recht hoher Anteil für ausschließlich die Beförderung zur Schule ist. Die Bundesregierung hat auf eine entsprechende Frage der Abgeordneten Rosemarie Hein geantwortet, dass es für die Berücksichtigung der tatsächlich anfallenden Kosten darauf ankommt, ob die Fahrkarte auch privat nutzbar ist. Das ist unseres Wissens höchst unterschiedlich. Deshalb ist eine genauere Prüfung wohl doch noch notwendig.

Unklar ist die Frage, wie die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben im Einzelnen umgesetzt werden kann, wie z. B. ein Splitting aussehen könnte. Im Salzlandkreis beträgt der Mindestbeitrag im Sport 6 € im Monat. Die restlichen 4 € könnten anderweitig genutzt werden. Aber wie? Und wohlgemerkt, das alles geht immer nur auf Antrag.
Unklar ist, wer Anbieter der Lernförderung sein darf. Es gibt keinerlei Qualitätskriterien für die Anbieter und auch die Verpflichtung zum Abschluss von Vereinbarungen mit den Leistungsanbieterinnen ist im Gesetzgebungsverfahren entfallen. Zudem werden zurzeit datenschutzrechtliche Barrieren beklagt, die eine Abstimmung zwischen den beteiligten Lehrerinnen und den Mitarbeiterinnen im Bereich Bildungs- und Teilhabepaket erschweren oder sogar unmöglich machen.

Unklar ist auch die Zukunft der Schulsozialarbeit. Ab 2014 sollen die Kommunen die Schulsozialarbeit aus ihren Einsparungen bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die dann vom Bund übernommen wird, finanzieren. Das Problem ist, dass dieser Zusammenhang zwar stets hergestellt, aber nirgends im Gesetz geregelt ist, so dass es fraglich bleibt, ob die Kommunen dann auch so handeln. Die Schulsozialarbeit ist im Übrigen keine Pflichtaufgabe der Kommunen. Und wir alle wissen, wie die Kommunalaufsicht, wie das Landesverwaltungsamt auf Ausgaben für freiwillige Leistungen reagiert, solange sich die Kommunen in der Haushaltskonsolidierung befinden.

Die Landkreise arbeiten zurzeit auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Ministerium, weil die Zeit für die Verabschiedung eines Gesetzes nicht zur Verfügung stand. Diese Verwaltungsvereinbarung soll maximal zwei Jahre Gültigkeit haben und dann durch ein Ausführungsgesetz ersetzt werden. DIE LINKE erwartet, dass dieses Gesetzgebungsverfahren nicht allzu lange auf sich warten lassen wird. Wir wollen möglichst bald wissen, was in diesem Gesetz geregelt werden soll.
Als Fazit bleibt: Wir haben es hier mit einem bürokratisches Monstrum zu tun, viele Fragen sind offen und unbeantwortet.