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Monika Hohmann zu TOP 17: Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt erhalten und ausbauen - Regelung zur Umsetzung des § 13a SGB VIII

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,

die Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt hat sich zu einem unverzichtbaren Bestandteil des Schullebens entwickelt. Als Aufgabe der Jugendhilfe ist sie ein wichtiges Unterstützungsangebot für Kinder, Jugendliche, Lehrkräfte und auch Eltern. Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte brauchen Kontinuität, Verlässlichkeit und einen bedarfsgerechten Ausbau der Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt. Es bleibt daher unser Ziel, Schulsozialarbeit an allen Schulformen anzubieten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zwar haben wir uns zur letzten Landtagssitzung über die Situation der Schulsozialarbeit ausgetauscht, doch nach zwei Beratungen sowohl im Sozial- als auch im Bildungsausschuss, hielten wir es für notwendig, heute diesen Antrag einzubringen.

Ich habe bereits zur letzten Landtagssitzung auf den Konflikt der zukünftigen Verortung der Schulsozialarbeit zwischen dem Sozial- und Bildungsministerium hingewiesen. Dieser verschärfte sich aus meiner Sicht noch bei den Beratungen der überwiesenen Petitionen in den genannten Ausschüssen.

Im Sozialausschuss erklärte die Ministerin, sie wird kein Ausführungsgesetz zum SGB VIII vorlegen. Des Weiteren erklärte die Mitarbeiterin aus dem Bildungsministerium, auf Nachfrage zur Anrechnung kommunal finanzierter Stellen, dass dies möglich sei. Es wäre auch damit zu rechnen, dass es eine Reduzierung kommunaler Stellen nach sich ziehen könnte.

Die Beratungen der Petitionen im Bildungsausschuss ergab, dass sich die Ministerin nicht verschließen würde, die Schulsozialarbeit im Schulgesetz zu verankern. Dafür müsste das Personal in den Landesdienst überführt werden. Damit würde die inhaltliche Ausgestaltung auch beim Bildungsministerium liegen. Was dies zur jetzigen Situation an Schulen bedeuten würde, könnte zu einer Verlagerung der Schulsozialarbeit zur Abdeckung der Unterrichtsversorgung führen. Und dass, meine Damen und Herren, kann ja wohl nicht von uns gewollt sein.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Wortlaut des neuen § 13a Schulsozialarbeit besagt: „Schulsozialarbeit umfasst sozialpädagogische Angebote nach diesem Abschnitt, die jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Träger der Schulsozialarbeit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammen. Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben der Schulsozialarbeit wird durch Landesrecht geregelt. Dabei kann durch Landesrecht auch bestimmt werden, dass Aufgaben der

Schulsozialarbeit durch andere Stellen nach anderen Rechtsvorschriften erbracht werden.“

Nach Einschätzung der einschlägigen Rechtskommentare ist es nun nicht mehr möglich, dass es in einem Bundesland keine Regelung zur Schulsozialarbeit gibt. Gleiches gilt für die Einschätzung der Kommentator*innen, dass Schulsozialarbeit gemäß §13a SGB VIII unabhängig von ihrer Verankerung in einem Landesausführungsgesetz, in einer Verwaltungsrichtlinie oder z.B. im Schulrecht grundsätzlich nach den fachlichen Standards der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt werden muss.

Auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages hat sich dieser Thematik bereits angenommen. Wo soll die Schulsozialarbeit aus dem §13a Satz 4 SGB VIII nun verortet werden.

Ich zitiere noch einmal den wesentlichen Passus aus dieser Stellungnahme:

„Darüber hinaus wird den Ländern die Entscheidung überlassen, wo diese Regelungen getroffen werden, ob also eine Verortung im Regelungsbereich zur Kinder- und Jugendhilfe oder im Regelungsbereich der Schule vorgenommen wird. Dies ergibt sich aus §13a Satz 4 SGB VIII, wonach durch Landesrecht auch bestimmt werden kann, dass Aufgaben der Schulsozialarbeit durch andere Stellen nach anderen Rechtsvorschriften erbracht werden“.

Das heißt für uns hier im Plenum, dass wir eine Entscheidung herbeiführen müssen. Wollen wir die Zuständigkeit im KJHG oder im Schulgesetz verankern?

Deshalb schlagen wir in unserem Antrag vor, zeitnah bzw. spätestens im ersten Quartal 2024 dem Landtag von Sachsen-Anhalt einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung zur Umsetzung des Paragrafen 13a SGB VIII auf Landesebene zu unterbreiten. Dabei ist vordergründig das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt mit einem eigenen Paragrafen 31a zu untersetzen.

In unserer Betrachtung haben wir auch die Regelungen in den anderen

Bundesländern angesehen.

Schon vor dem Kinder- und Jugendstärkegesetz (KJSG) gab es in einigen Bundesländern klare gesetzliche Grundlagen für die Schulsozialarbeit. So gibt es im Thüringer Landesjugendgesetz eine Regelung zur Schulsozialarbeit, in Sachsen ist sie im Schulgesetz verankert und die Umsetzung erfolgt mit Mitteln aus dem Kultusministerium über die Kinder- und Jugendhilfe. In Niedersachsen ist Schulsozialarbeit im Schulgesetz verankert und auch strukturell im Schulsystem eingebunden. Auch im Saarland ist Schulsozialarbeit

klar in der Kinder- und Jugendhilfe verortet, dort in enger Kooperation mit dem Kultusministerium. In das neue Landesausführungsgesetz zum KJSG in Schleswig-Holstein wurde Schulsozialarbeit aufgenommen und im derzeitigen Gesetzentwurf in Brandenburg findet sich Schulsozialarbeit als feste Größe. Sachsen- Anhalt und Mecklenburg- Vorpommern sind die Bundesländer in denen Schulsozialarbeit mit ESF-Mitteln finanziert wird.  Mit dem Ende der Programmphase ist die Schulsozialarbeit stets vom Einstellen bedroht. Und genau deshalb, meine Damen und Herren benötigen wir dringend ein Landesprogramm.

Ganz unabhängig von der rechtlichen Verortung, steht und fällt die Qualität der Schulsozialarbeit mit den Rahmenbedingungen. Von Kontinuität angefangen über Ausstattung bis hin zu Fachteams.

Sehr geehrte Damen und Herren,

welche Aufgaben stehen uns bevor? Kurzfristig müssen wir in den Haushaltsberatungen dafür sorgen, dass alle bestehenden Stellen erhalten bleiben. Das betrifft die ESF geförderten Stellen, die kommunal- und landesfinanzierten Stellen. Weiterhin muss es uns gelingen, ein Landesprogramm zu etablieren, so dass wir allen Fachkräften in der Schulsozialarbeit eine Perspektive der Weiterbeschäftigung geben können. Mittelfristig sollten wir alle Anstrengungen unternehmen, dass wir an jeder Schulen Schulsozialarbeit anbieten können.

Sie sehen, dass wir noch eine Menge an Hausaufgaben zu erledigen haben.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.