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Jan Wagner zu TOP 19: Elfter Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2011 bis 31. März 2013

Sehr geehrter Herr Dr. von Bose, das war ein längeres parlamentarisches Verfahren für diesen Tätigkeitsbericht und diese Stellungnahme der Landesregierung. Es ist jetzt Mitte 2015 und wir diskutieren den Tätigkeitsbericht für die Zeit von 2011 bis 2013. Aus meiner Sicht ist dieses parlamentarische Verfahren zu lang, denn demnach werden wir den nächsten Tätigkeitsbericht genauso wieder im parlamentarischen Verfahren haben, darauf komme ich gleich noch einmal zurück.

Prinzipiell dankt auch die Fraktion DIE LINKE dem unermüdlichen Einsatz des Landesdatenschutzbeauftragten für die Sinne des Datenschutzes insbesondere im Berichtszeitraum.

Herr Dr. von Bose ist wirklich umtriebig, wenn es darum geht, uns zu aktuellen Datenschutzthemen - auch zwischendurch - eine Stellungnahme zukommen zu lassen, auch zu Themen, die wir hier im Gesetzgebungsverfahren oder in regulären Antragsverfahren haben. Dabei haben sich für den Berichtszeitraum - auch im Vergleich zu vorher - noch einmal deutliche Schwerpunkte herauskristallisiert.

Sowohl der Bericht als auch die Stellungnahme der Landesregierung haben sich mit deutlich mehr Themen beschäftigt, die die Digitalisierung und Vermittlung von Medienkompetenz anbelangen. Das ist insofern trivial, als wir - auch während des Berichtszeitraums - hier immer wieder über die Digitalisierung reden. Hierin liegen sicherlich auch die größten Datenschutzherausforderungen, die wir zurzeit zu bewältigen haben.

Nun ist der Landesdatenschutzbeauftragte nicht nur für den Datenschutz, sondern auch für die Informationsfreiheit zuständig. Hierbei gibt es auch Schnittmengen. Ich will auf den Informationszugang nicht im Detail eingehen, will aber sagen, dass sich - wir haben das Thema Open Data ursprünglich eingebracht -Informationszugang und Datenschutz nicht ganz trennen lassen. Beides ist jedoch miteinander vereinbar und gehört in einer politischen Diskussion auch immer zusammen. Daher werden wir in der Zukunft an einem Transparenzgesetz nicht vorbeikommen, was Herr Dr. von Bose in seiner Funktion ebenfalls schon angeregt hat.

Wenn ich von einem langen parlamentarischen Verfahren rede, dann rede ich ausdrücklich nur vom Umstand des Tätigkeitsberichts und seiner Behandlung sowie der Stellungnahme der Regierung. Was jetzt noch fehlt, ist eine parlamentarische Behandlung der vielen Stellungnahmen, die uns der Landesdatenschutzbeauftragte in den regulären Verfahren mit an die Hand gibt. Aus meiner Sicht spielen sie bei den meisten Anträgen eine noch viel zu untergeordnete Rolle.

Ich nehme ein Beispiel heraus: Wir werden heute etwas pro Integrität informationstechnischer Systeme beschließen, wissen aber ganz genau, dass es - das fällt auch in den Berichtszeitraum - beim Polizeigesetz durchaus Wünsche gibt, diese Integrität zu brechen.

Wir werden heute - darüber bin ich sehr glücklich - noch einmal herausarbeiten, was es eigentlich für die Medienkompetenzvermittlung zum Beispiel im Schulbereich bedeutet, wenn wir fordern, dass Datenschutz elementarer Bestandteil der Medienbildung an Schulen sein soll. Nach meiner Kenntnis ist das im Prinzip in diesem Hohen Haus strittig. Trotzdem bin ich froh darüber, dass das Plenum unter der Federführung des Innenausschusses eine einstimmige Beschlussempfehlung hat erarbeiten können. Wir werden dieser natürlich zustimmen. Nochmals Danke an Herrn Dr. von Bose.