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Jan Wagner zu TOP 10: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Mediengesetzes kommt das Land seiner Pflicht nach, landesrechtliche Anpassungen aufgrund der TKG-Novelle aus dem Jahr 2012 vorzunehmen. Die Änderungen bei der Anmeldung der Veranstalter und ihrer Netzbetreiber sowie die Änderungen bei der Zuordnung von Übertragungskapazitäten nehme ich jetzt einmal lediglich zur Kenntnis.

Die Fraktion DIE LINKE begrüßt aber, dass sich Bund und Länder einig geworden sind, die Abschaltung des analogen Hörfunks zu verschieben. Tatsächlich ist es nicht absehbar, wann neuere Empfangsgeräte den Markt in Masse durchdringen werden, denn UKW ist für den mobilen Hörfunkempfang nach wie vor von großer Bedeutung.

Neben dem Verbreitungsweg durch das Kabelnetz und durch Livestreams im Internet hat DAB noch nicht die Durchschlagskraft, wie sie vergleichbar mit den digitalen Fernsehfunktechnologien kurz vor Abschalten des analogen Fernsehens bereits vorzufinden war. Aus unserer Sicht sollten wir aber die Erfahrungen beim Umstieg auf digitales
Fernsehen nutzen. Deswegen regen wir an, in der Ausschussbehandlung die Frage eines festen einheitlichen Abschalttermins zu thematisieren. Die Digitalisierung wollen wir nicht in Abrede stellen. Ein einheitlicher Umschalttermin - in gewisser Weise ein Kippschalter - ist möglicherweise die politisch besser zu kommunizierende Variante.

Die Fraktion DIE LINKE stimmt der Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien zu.