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Jan Wagner zu TOP 08: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Heute liegt uns die Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf vom 15. April 2014 vor. Dieser Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Mediengesetzes unseres Landes vor. Die Intention dieses Gesetzentwurfes geht auf eine Änderung des Telekommunikationsrechts auf Bundesebene im letzten Jahr zurück.

Im Rahmen der Befassung mit diesem Gesetzentwurf gab es für die Fraktion DIE LINKE drei wesentliche Aspekte. Der erste Aspekt betrifft die Wahl des Netzbetreibers durch die Anbieter von Hör- und Fernsehfunk. An dieser Stelle haben wir zum Beispiel durch eine Fristanpassung ein vereinfachtes Verfahren der Aufsichtsbehörde, der Medienanstalt, vereinbaren können.

Der zweite Aspekt betraf die Kosten, die dem Anbieter bei der Einspeisung in den schon genannten Kabelkopfknoten - im Folgenden nenne ich ihn Netzknoten - entstehen. Das bedeutet, um im Fachchinesisch zu bleiben, eine Must-Carry-Verpflichtung.

Der dritte Aspekt betraf die Aufschiebung der Abschaltung der UKW-Frequenzen. Am Anfang habe ich gedacht, dass der Gesetzentwurf gegebenenfalls wenig Kontroversen bietet. Trotzdem hat die Anhörung einige wichtige Punkte hinsichtlich des Gesetzgebungsverfahrens gebracht.

DIE LINKE konnte sich zu den drei genannten Punkten folgende Meinung bilden:

Erstens: zur Must-Carry-Verpflichtung. Im Rahmen der Anhörung wurde auf das bis dahin nicht vorhandene Must-Carry-Konzept aufmerksam gemacht. Das heißt, dass die Netzbetreiber nicht in voller Höhe Einspeisegebühren von Anbietern verlangen dürfen, wenn die Einspeisung an einen entfernteren und dadurch unwirtschaftlicheren Knoten vonstattengehen würde. Das schützt aus unserer Sicht die Anbieter des Rundfunks in einem angemessenen Umfang. An diesem Punkt zeigt sich für mich auch exemplarisch, wie Ergebnisse aus Anhörungen im Ausschuss konkret in Recht umgesetzt werden können. Wir stimmen für die Must-Carry-Verpflichtung.

Zweitens: die Wahl des Netzbetreibers. Das neue Telekommunikationsgesetz gibt, den Anbietern die Möglichkeit, für die Verbreitung der eigenen Inhalte selbst Netzbetreiber wählen zu können. Das Land kann sich zu dieser auf Bundesebene getroffenen Entscheidung inhaltlich nicht weiter verhalten, sondern sie nur zur Kenntnis nehmen. Es bleibt aus unserer Sicht auch abzuwarten, in welcher Breite die Anbieter in Sachsen-Anhalt von diesem Angebot tatsächlich Gebrauch machen werden.

Drittens: Auf der UKW-Abschaltung lag das Hauptaugenmerk der Fraktion DIE LINKE im Anhörungsverfahren und während des Gesetzgebungsverfahrens insgesamt. Zurzeit heißt Radio eben noch UKW, und das wird zumindest in absehbar auch so bleiben, solange UKW tatsächlich abgestrahlt wird. Frequenzen sind ein knappes Gut. Trotzdem sollte es Frequenzbereiche geben - Stichwort Digitale Dividende -, die dem allgemein empfangbaren Rundfunk obliegen, ohne dass der Stand der Technik allzu schnell von der heutigen Frequenzbelegung abhängig gemacht wird. Das heißt, wir sind für den planvollen Aufbau des Hörfunks mithilfe der Digitalisierung, aber auch für die Verlängerung der UKW-Frequenzen. UKW länger laufen zu lassen, bedeutet aus meiner Sicht im Jahr 2014 nach wie vor, auch einen Beitrag zur Sozialverträglichkeit des Rundfunks zu leisten. Zwar stimmt es, dass heute kaum noch Hörfunkempfangsgeräte verkauft werden, die kein DABplus empfangen können. Der Durchsatz mit diesen Geräten wird aber aufgrund der vielen UKW-Geräte in der Gesellschaft absehbar noch nicht erfolgen. Es wäre unverhältnismäßig, wenn die Kleingärtner ihr Kofferradio oder die kleinen Radiowecker in den Küchen und Badezimmern alle entwerten müssten. Analoge Rundfunkgeräte gibt es schließlich einige mehr in den Haushalten, als zum Beispiel bei den TV-Geräten mit dem digitalen Fernsehfunk. DIE LINKE hat sich erneut für einen einheitlichen Abschalttermin ausgesprochen. Ein solcher ist jetzt in dem Gesetzentwurf mit dem Termin 1. Januar 2026 auch enthalten. Wir halten einen solchen für alle gültigen Termin für politisch kommunizierbar. Der Zeitraum wird sowohl der aktuellen Nutzung des Rundfunks gerecht, er gibt der Politik aber auch die Möglichkeit, das sich noch weiter wandelnde Medienkonsumverhalten genauer anzuschauen und daraufhin zu einer präziseren Einschätzung zu kommen, welche Folgetechnologien gewährleistet werden sollen.

Das, was in der öffentlichen Anhörung berichtet worden ist, stimmt: Ob die digitale Radiozukunft in einem Hörfunkübertragungsstandort wie DABplus oder doch im Netz liegt, ist heute nicht absehbar. Um aber sicher sein zu können, welche Medien wie über das Netz konsumiert werden wollen, müssen wir auch die Netzneutralität sichern. Das muss eine Aufgabe bleiben. Das war auch ein Ergebnis der Anhörung.

Wir werden der Beschlussempfehlung unsere Zustimmung nicht erteilen. DIE LINKE hat sich zwar für einen einheitlichen Abschalttermin ausgesprochen, der im § 34 enthalten ist, sie hält die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen seitens der oberen Landesbehörde, sprich der Staatskanzlei, bei einzelnen Anbietern die Abschaltung vorzuziehen, für unglücklich und vielleicht sogar unnötig. Da die Entscheidung über die Ausnahme einer vorfristigen Abschaltung mit der heutigen Änderung des Mediengesetzes vom legislativen in den exekutiven Bereich verschoben wird, müssen wir der Beschlussempfehlung unsere Zustimmung verweigern.

Das Land hat durch die TKG-Novelle des Bundes nur wenig Spielraum, um eigene netz- oder medienpolitische Vorstellungen zu den Fragen der Frequenznutzung zu formulieren. Die Änderungen sind, bis auf den Punkt der Kompetenzabtretung an den exekutiven Bereich, sachlich vernünftig und bieten unseren Bürgerinnen und Bürgern die Sicherheit, dass mit den heute hauptsächlich genutzten Radioempfangstechniken noch einige Zeit für den Radioempfang genutzt werden kann. Deswegen werden wir uns der Stimme enthalten.