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Jan Wagner zu TOP 02: Sachsen-Anhalt digital

Es liegt ein Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD vor, der wohl einen kleinen Anlass hat und prinzipiell vielleicht auch in die richtige Richtung geht. Aber von der ganzen Sprachgebung her ist er erst einmal eines: ein Potpourri von Begriffen, die hier im letzten Jahr gefallen sind, einfach zusammengemengt und nicht so richtig klar strukturiert. Insbesondere weiß ich auch nach der Einbringung nicht, was der Grund für die Einbringung des Antrags zu diesem Zeitpunkt war und was Sie sich davon erhoffen, wenn am Ende dieses Jahres das Konzept vorliegt. Es fehlen ganz bestimmte politische Vorgaben.

Unter dem ersten Punkt wollen Sie der IT-Wirtschaft Honig ums Maul schmieren. Warum wollen Sie das? Weil es offensichtlich selbst innerhalb der Koalition einen Streit darüber gibt, inwieweit in Zukunft die Landesinfrastruktur fortzuführen ist. Sollen zentrale Dienste des Landesrechenzentrums zu Dataport gehen? Wie kann sichergestellt werden, dass die IT-Wirtschaft weiterhin Aufträge von der öffentlichen Hand aus Sachsen-Anhalt erhält?

Prinzipiell finde ich das sogar gut. Ich verbinde damit allerdings die Hoffnung, dass demnächst Vereinbarungen mit der Wirtschaft getroffen werden, damit diese Aufträge in Sachsen-Anhalt bleiben und dass es nicht nur ein Lippenbekenntnis ist.  
Im IKT-Beirat haben wir darüber hinaus besprochen, dass schon heute viele Aufträge im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik an Unternehmen außerhalb Sachsen-Anhalts vergeben werden. Insofern halte ich es erst einmal für grundrichtig, hierbei die Meinung der Wirtschaft einzubeziehen und zu sagen: Ja, wir bekennen uns zur heimischen IT-Wirtschaft.

Der zweite Punkt betrifft die Kommunikation zwischen der Regierung und der Landtagsverwaltung. Ich denke, dass wir immer analysieren können, ob wir zum Beispiel eine neue Landesinformationsvereinbarung dazu brauchen, wie wir prinzipiell die Kommunikation zwischen der Regierung und der Verwaltung herstellen.  
Meine Bitte ist, dass wir dabei in der Sprachgebung niemals die Bürgerinnen und Bürger vergessen. Kommunikation zwischen der Landtagsverwaltung und der Landesregierung ist, wenn man es von der technischen und von der politischen Seite her betrachtet, am Ende nichts anderes als die Frage, wie der Landtag und die Regierung mit den Bürgerinnen und Bürgern kommunizieren. Aber auch hier ist das Bekenntnis, das Sie im Antrag formulieren, prinzipiell erst einmal in Ordnung, auch wenn ich nicht weiß, ob das mit dem aktuellen Landesdatennetz zu leisten ist oder ob wir nicht besser auf die Vervollständigung des neuen Landesdatennetzes zum ITN-XT warten sollten.

Im dritten Punkt geht es dann um die politischen Vorgaben. Dabei gibt es wiederum zwei Dinge: Das eine ist die Verwaltung, das andere ist die Technik. Bei der Verwaltung wurde kurz auf die Enquete-Kommission eingegangen. Als DIE LINKE sie eingesetzt haben, war der Tenor noch: Brauchen wir das überhaupt, insbesondere beim E-Government? Heute wurde dargelegt, dass Sie das wohlwollend begleiten wollen. In der Enquete-Kommission geht es jedoch darum, dass wir darüber diskutieren müssen, wie sich die Verwaltung aufgrund der technischen Entwicklung verändert. Hierzu sehe ich in Ihrem Antrag keine direkten Vorgaben, aber Ihre Sprache ist verräterisch, wenn Sie fordern, dass auf den Struktur- und Aufgabenwandel der öffentlichen Verwaltung reagiert werden muss.
Mein Appell an Sie lautet: Nehmen Sie die Ergebnisse der Enquete-Kommission bitte nicht vorweg.

Das Problem, das dahinter steht, ist folgendes. Wir können immer sagen, dass wir eine Strategie brauchen und dass sich die Verwaltung ändern muss. Ja, das ist nicht neu. In der IT-Strategie des Landes aus dem Jahr 2003 steht bereits auf Seite 6 geschrieben, dass Erfolge nur zu erzielen sind, wenn die Lern- und Innovationsfähigkeit der Politik und der Verwaltung gesteigert wird. Doch in den neun Jahren seitdem ist nichts geschehen. Warum? Weil es nur eine Bekenntnisebene war. Soll es das auch heute sein? Das glaube ich nicht. Wir müssen in der Enquete-Kommission darüber diskutieren, was wirklich passieren muss, um weg von den Bekenntnissen und hin zu den Konzepten zu kommen.  

Dann stellt sich natürlich auch die Frage nach der Technik. Ja, natürlich müssen die Forderungen in Bezug auf freie Daten, auf barrierefreie Daten und auf eine prinzipielle Zur-Verfügung-Stellung von Daten sowie die Frage des Schutzes der Privatsphäre und Fragen des Datenschutzes einfließen. Das muss eine politische Willensbekundung des Landtages sein. Dies muss der Konzeption der Landesregierung vorausgehen. Das muss die Leitlinie sein, nach der das E-Government in Sachsen-Anhalt zu gestalten ist.

Ansonsten gibt es noch den Änderungsantrag der Grünen. den können wir mittragen. Auch dieser geht prinzipiell in die richtige Richtung, auch wenn die 20 Punkte, die mit dem Antrag eingebracht werden, über die insgesamt 23 Einzelprojekte, die in Sachsen-Anhalt laufen, zum Teil schon realisiert werden. Die Richtung ist also prinzipiell in Ordnung, allerdings fehlt die politische Flankierung im Ursprungsantrag völlig. Deswegen haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. Ansonsten lautet mein Appell: Nehmen Sie das Thema ernst, damit es nicht nur beim Appell bleibt und wir tatsächlich die Möglichkeit haben, E-Government zu realisieren.