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Harry Czeke zu TOP 15: Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung des Waldes, zur Förderung der Forstwirtschaft und zum Betreten und Nutzen der freien Landschaft

Das neue Waldgesetz liegt uns jetzt im Entwurf vor. Getreu dem Motto: Dafür stehen wir früher auf. Schließlich bezieht man sich auf die Novelle zum Bundeswaldgesetz aus dem Jahr 2010. Ich erinnere daran, diese noch laufende Legislaturperiode begann im Jahr 2011. Immerhin. Ich hörte aber auch, dass der Gesetzentwurf einen zweiten Anlauf brauchte, um das Kabinett passieren zu können. Man kann manchmal gar nicht so schnell hinterher schauen, wie die Zuständigkeiten umverteilt werden. Waldbrandschutz ist jetzt eine Aufgabe des Landeszentrums Wald.

Einmal wird uns erklärt, wir trennen das wegen der Hoheit in zwei Betriebe, den Landesforstbetrieb und das Landeszentrum Wald. Jetzt geben wir eine hoheitliche Aufgabe in die temporäre Einheit. Aber das ist immer noch besser, als wenn man es ganz und gar vergessen würde.

Zu der Schwierigkeit, die wir haben, werden wir sicherlich in den Ausschussberatungen noch kommen. Wenn der Gesetzentwurf, so wie er jetzt vorliegt, noch bis maximal Januar das Hohe Haus passieren soll, dann unterstelle ich mal, dass der Zeitplan arg eng gestrickt ist. Eine Beratung mit Externen ist so gut wie nicht möglich, zumindest nicht für uns.

Ich weiß natürlich, dass Herr Dr. Aeikens immer argumentiert, dass die von der Landesregierung Angehörten dem Ausschuss nichts anderes sagen werden. Damit hat sich das schon wieder relativiert. Wenn wir einmal auf den Zeitplan des Landwirtschaftsausschusses schauen, dann wird klar, wann wir den nächsten Termin haben. Wir werden sicherlich eine Anhörung erbitten. Dann wird sich der Ausschuss damit befassen. Es gibt also höchstens im Januar die Chance, den Gesetzentwurf im Landtag zu behandeln.

Mit der Nachhaltigkeit haben wir eine Schwierigkeit. In dem Gesetzentwurf, so denken wir, ist Ökonomie vorrangig behandelt. Das würde einen zu kritisierenden Widerspruch zu dem Dreiklang darstellen.

Den Begriff der Forstaufseher habe ich in diesem Gesetzentwurf gefunden. Das ist natürlich eine Möglichkeit, um definitiv zu große Reviere zu kaschieren. Denn mit dem Forstaufseher führen wir jemanden ein, der sich um die Aufgaben kümmert, für die der Revierförster keine Zeit mehr hat.

In der Zielsetzung stehen die fünf Gründe, die zu einer Novellierung geführt haben. Aber wenn ich lese, dass Regelungslücken beseitigt worden sind, dann bedeutet das nicht unbedingt, wie im nächsten Absatz aufgeführt, eine Vereinfachung; ganz im Gegenteil.

Ich will Sie nicht im Detail malträtieren. Aber über das Thema Kahlhiebe, denke ich, müssen wir uns durchaus noch einmal länger unterhalten. Das Gesetz geht davon aus, dass Kahlhiebflächen weniger als 20 m entfernt sind. Das ist die gängige Praxis. Wir lassen noch einen Block dabei, wenn es nicht direkt angleicht. Ich empfinde es persönlich als falsch, sich nach irgendwelchen abstrakten Abstandszahlen zu richten. Tatsächlich sollte man schauen, wie die Hauptwindrichtung ist, wie die Hiebzugsführung ist und wie es um die benachbarten Bestandsstrukturen bestellt ist. Das wäre eigentlich zielführender.

Bei der Wiederaufforstung würde ich dafür plädieren, von drei auf zwei Jahre zurückzugehen, weil das ein Zeitraum ist, in dem der Wald tatsächlich wieder Wald werden kann. Ein Satz in § 10 Abs. 1 des Gesetzentwurfes lautet: „Als Wiederaufforstung in diesem Sinne gelten auch durch forstliche Maßnahmen herbeigeführte oder sich spontan einstellende Naturverjüngungen.“ Gerade das wollen wir nicht.

Zum Thema Befahren ist anzumerken, wenn es sich um Kraftfahrzeuge handelt, ist es klar. Aber es geht auch um Muskelkraft. Als Freund des Pferdes sage ich, es geht auch, mit einem Pferdegespann durch die Gegend zu fahren. Das ist hier nicht dezidiert aufgeführt. Wohl aber gibt es eine Definition, was unter Fahrrädern bzw. unter E-Bikes zu verstehen ist. Deshalb denke ich, dass man das andere nur vergessen hat. Als Vertreter einer Kommune bin ich dankbar dafür, dass wir als Körperschaft wie auch die privaten Waldbesitzer unterstützt werden. Diese Unterstützung ist aber auch - in Anführungszeichen - eine Subventionierung, sodass man nicht sagen kann, die privaten Waldbesitzer würden nicht gefördert. Das ist schlichtweg falsch.

Wie gesagt, über die Forstaufseher sollten wir in den Ausschüssen wirklich noch beraten. Ich hoffe auf eine konstruktive Beratung, weil so etwas Grundlegendes wie das Waldgesetz mir nichts dir nichts im Oktober einzubringen mit dem Ziel, es im Dezember oder Januar zu verabschieden, das halte ich nicht für einen guten Stil. Ich bitte die Kollegen von den Koalitionsfraktionen, darauf ihr Augenmerk zu legen.