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Hans-Jörg Krause zu TOP 23: Bericht über den Stand der Beratung zum Entwurf eines Gesetzes über das Verbandsklagerecht und die Mitwirkungsrechte von Tierschutzvereinen in Sachsen-Anhalt - Drs. 6/2713

Mit dem von meiner Fraktion im Januar vergangenen Jahres vorgelegten Gesetzentwurf verfolgen wir das Ziel, dass anerkannte Tierschutzvereine zur Einhaltung und Durchsetzung von bewährten Standards und Zielen des Tierschutzes ein gesetzlich verbrieftes Recht zur Mitwirkung und Klage erhalten. Konkret geht es darum, dass anerkannten Tierschutzvereinen und  -verbänden ein Klagerecht eingeräumt wird, um bei Verstößen die Rechte und Bedürfnisse der Tiere sowie die Einhaltung des Tierschutzes auch vor Gericht einklagen zu können. Wichtig war uns vor allem auch, dass mit diesem Gesetzentwurf anerkannten Tierschutzvereinen ein Mitwirkungsrecht an tierschutzrelevanten Verwaltungsverfahren des Landes ermöglicht wird.

Auch wenn die Verpflichtung zum Schutz der Tiere, insbesondere vor nicht artgerechter Haltung, auch schon mit dem Tierschutzgesetz pauschal gegeben ist, soll mit diesem Gesetz die gerichtliche Durchsetzung von Schutzzielen garantiert werden. Es ist allgemein bekannt, dass bisher nur den Haltern von Nutz-, Heim- und Versuchstieren und anderen dem Tierschutzgesetz unterfallenden Tieren der Rechtsweg offen steht. Wird aber ein umstrittenes Vorhaben jedoch genehmigt, ist bisher eine gerichtliche Überprüfung auf eine Vereinbarkeit mit den Vorschriften des Tierschutzgesetzes kaum realisierbar, da es keinen rechtmäßig anerkannten Treuhänder der Tiere gibt. Diese Situation kann nicht befriedigen. Mit unserem Gesetzentwurf soll dieses Defizit oder anders gesagt, die Ungleichheit beseitigt werden.

Nun könnte man sagen, was soll dieser Gesetzentwurf, das aktuelle Gerichtsurteil gegen Straathof ist ein Beleg für die gerichtliche Durchsetzbarkeit von Tierschutzbelangen. Dieses Urteil ist ein Erfolg und zugleich eine deutliche Zäsur oder ein kräftiger Paukenschlag für die Durchsetzung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung. Dieses Urteil, meine Damen und Herren, ist aber für uns kein Beleg oder gar ein Beweis dafür, dass ein Verbandsklagerecht überflüssig sei. Dieses Urteil ist eine gerichtliche Antwort auf die Klage von Herrn Straathof, bezüglich des ihm gegenüber ausgesprochenen Tierhaltungsverbotes. Hätte Herr Straathof nicht geklagt, dann hätte es seitens des Gerichtes keine Veranlassung gegeben, sich mit dieser Tierschutzproblematik zu befassen. Das Gericht hat zwar gegenüber Herrn Straathof ein Urteil zu Gunsten der Tiere gesprochen, es kann aber nicht die von uns geforderte Treuhänderschaft  der Tierschutzvereine ersetzen. Hätte Herr Straathof nicht geklagt, dann wäre alles noch beim Alten. Soviel nur zum Anliegen unseres Gesetzentwurfes.

Wie Sie mit diesem Gesetzentwurf umgehen, oder ihn aussitzen und sogar öffentlich erklären, dass Sie ihn der parlamentarischen Diskontinuität anheim fallen lassen, ist für mich Ausdruck von parlamentarischer Unkultur.

Am 30. Januar 2014 haben wir den Gesetzentwurf eingebracht.  Vor fast zwei Jahren. Es folgten 6 Beratungen im Ausschuss Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Anhörung zum Gesetzentwurf fand im September letzten Jahres  statt. Über 40 Stellungnahmen wurden vorgetragen bzw. schriftlich zu Protokoll gegeben. Der vorläufigen Beschlussempfehlung, die der Ausschuss im April verabschiedete, schlossen sich alle fünf mitberatenden Ausschüsse an.  Eine Beschlussempfehlung und Weiterleitung an den Landtag zur Beschlussfassung wäre noch vor der Sommerpause möglich gewesen. Auf Drängen meiner Fraktion wurde dann endlich die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung im September auf die Tagesordnung gesetzt. Überraschend hatte die Koalition erneut Beratungsbedarf und vertagte die Erarbeitung der Beschlussempfehlung. Im Oktober wurde erneut Anlauf genommen. Es folgte  eine Tagesordnung neu. Die Vorsitzende setzte die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung erneut von der Tagesordnung ab.
Und jetzt, meine Damen und Herren, heißt es ganz offiziell, so auf der Klausur des Bauernverbandes verkündet, dass der Gesetzentwurf für ein Verbandsklage- und Mitwirkungsrecht anerkannter Tierschutzvereine in Sachsen-Anhalt der Diskontinuität anheimfallen wird. Die Gründe kennen wir doch alle. Der 13. März rückt immer näher und da hat man bei so manchen Entscheidungen Bauchschmerzen und folglich sitzt man diese eben aus.

Aber, meine Damen und Herren der Koalition, ich möchte Ihnen nicht ersparen, sich noch einmal im Plenum zu positionieren und öffentlich deutlich zu machen, warum Sie sich unserem Gesetzentwurf nicht anschließen wollen.