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Hans-Jörg Krause zu TOP 18: Putenhaltung mit höheren Standards und verbindlichen Regeln verbessern

Ob Aktionismus oder nicht Aktionismus - ich glaube, auf dem Gebiet der Putenhaltung muss etwas passieren. Ich sage es gleich vorweg: Die Fraktion DIE LINKE wird dem vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen. Eigentlich dürfte das auch für die Koalitionsfraktionen kein Problem sein, wenn sie sich rein fachlich mit dem Anliegen beschäftigt hat und sich diesen Antrag und das Eckwertepapier angesehen hat.

Wer sich damit befasst, der wird erkennen oder hat erkannt, dass die Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen in nicht wenigen Punkten fast deckungsgleich ist mit den Anforderungen des Verbandes der Deutschen Putenhalter, der seine Eckwerte vor zwei Jahren überarbeitet hat und in eine bundesweit einheitliche freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Puten gegossen hat. Sicherlich sind auch nicht wenige Ansprüche oder Haltungsstandards zugunsten der Verbesserung der Putenhaltung höher geschraubt worden; denn Veränderungen waren und sind aus unserer Sicht auch unbedingt erforderlich.

Diese vom Verband der Putenhalter erarbeiteten Eckwerte wurden mit der Begründung formuliert, dass bundeseinheitliche Kriterien für die Haltung von Mastputen im Rahmen einer Selbstverpflichtung festzuschreiben sind, bis - so steht es im Vorwort dieses Eckwertepapiers - auf nationaler oder EU-Ebene eine konkrete rechtsverbindliche Vorschrift erlassen wird.

Ich war doch etwas überrascht, als ich das fast wörtlich im Vorwort dieses Papiers gelesen habe. Denn das Fazit ist: Der Verband geht also selbst davon aus, dass trotz ihrer bestehenden Selbstverpflichtung im Gegensatz zu allen anderen Tierhaltungen für die Putenhaltung noch eine rechtsverbindliche Vorschrift fehlt und auch notwendig ist. Diese Rechtslücke sollte mit dem genannten Bundesratspapier geschlossen werden.

Praktisch gesehen können wir heute diesem Antrag eigentlich nur direkt zustimmen und die Landesregierung beauftragen, dieser Initiative zuzustimmen. Eine Ausschussüberweisung wäre organisatorisch einfach nicht Erfolg versprechend und Augenwischerei. Im nächsten Monat ist die Beschlussfassung im Bundesrat.