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Hans-Jörg Krause zu TOP 13: Entwurf eines Gesetzes über die Änderung von Zuständigkeiten im Bereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt

Die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu übertragenden Aufgaben können von den Landkreisen und kreisfreien Städten vor allen Dingen hinsichtlich des Fachpersonals in qualitativ guter Arbeit wahrgenommen werden. Sie haben ausreichendes tierärztliches Fachpersonal.

Vom Grundsatz her steht meine Fraktion diesem Gesetzentwurf aufgeschlossen gegenüber, da er unsere Forderungen zur weiteren Kommunalisierung von Landesaufgaben und dem möglichen Abbau von Mittelinstanzen Rechnung trägt. Ich verweise auf unsere damaligen Forderungen, die kommunale Gebietsreform nur im Paket mit einer Funktionalreform zu schnüren und so den Landkreisen und kreisfreien Städten bei größer gewordenen Strukturen mehr Eigenverantwortung zuzuschreiben.

Aber wie der Minister dies mit diesem Gesetzentwurf machen will, kann nicht unwidersprochen hingenommen werden. Im Ausschuss werden Sie und werden wir klären müssen, wie es zu einer so extrem unterschiedlichen Kosten - und Personalkalkulation zwischen Ihrem Haus und den kommunalen Spitzenverbänden kommt. Im Gegensatz zur Kalkulation der kommunalen Spitzenverbände, die eine Kostenbelastung in Höhe von 970 000 Euro als Gesetzesfolge ermittelt haben, weisen Sie in Ihrer Vorlage im Gesetzentwurf nur jährliche laufende Kosten in Höhe von etwas mehr als 154 000 Euro aus. Bei dieser Differenz stellt sich für mich grundsätzlich die Frage nach der unterschiedlichen Bewertung des Leistungsumfangs zur Erfüllung der zu
übertragenden Aufgaben. Darüber ist im Ausschuss zu reden.

Es ist auch darüber zu reden, dass die Aufteilung der Mittel nicht nach dem Flächenanteil der Landkreise und kreisfreien Städte erfolgen kann; denn das Aufgabenvolumen bei der Wahrnehmung aller Belange im Rahmen des Tierarzneimittelwesens, der Verarbeitung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte wird vor allem vom Tierbestand in den Kreisen und von den vorhandenen zu überwachenden Verarbeitungskapazitäten oder Betrieben und Unternehmen bestimmt.

Mit diesen von mir gegebenen Hinweisen und gemachten Darlegungen mit dem Anspruch, dazu in den zuständigen Fachausschüssen eine Beratung durchzuführen, stimmen wir einer Überweisung zu.