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Hans-Jörg Krause zu TOP 06: Tierschutz in Sachsen-Anhalt weiter entwickeln

Der Tierschutz gehört nicht nur zu den Themen, die in der Öffentlichkeit  mit am häufigsten diskutiert werden, nein, aus der öffentlichen Diskussion erwachsen immer wieder Forderungen von Verbänden, Vereinen und Bürgerinitiativen gegenüber uns als Politikerinnen und Politiker stärker dafür zu sorgen, dass der Schutz unserer Tiere und insbesondere die Haltungsbedingungen von Nutz- und Heimtieren verbessert werden. Es war ein sehr langer Prozess, bis endlich auf Drängen der Öffentlichkeit und insbesondere der Tierschutzverbände der Bundestag den Tierschutz 2002 als Grundrecht im Grundgesetz aufnahm. Wir alle, das möchte ich noch einmal betonen, müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich das Verhältnis unserer Gesellschaft zu den Tieren und insbesondere auch gegenüber unseren Nutztieren deutlich verändert hat.

Letztlich hat das auch dazu geführt, dass Entwicklungen und insbesondere Investitionen in der Landwirtschaft  nicht nur öffentlich verfolgt, sondern  auch mehr und mehr hinterfragt werden. Die Menschen in unseren Dörfern haben längst erkannt, dass der nicht ausreichende  Anspruch in der Agrarpolitik auf Regionalität, das heißt, Entwicklung und Ausbau von regionalen Wirtschaftskreisläufen im engen Zusammenhang steht mit Fragen zur Gestaltung der Biodiversität und einer tierartgerechten Haltung .

Warum betone ich das, meine Damen und Herren? Alle Themen, die wir hier im Landtag und nicht nur in dieser Legislaturperiode  im Zusammenhang mit Fragen zum Tierschutz wiederholt diskutiert haben, sind aus diesem fehlenden Anspruch der Agrarpolitik letztlich erwachsen. Ich habe es hier im Plenum schon einmal gesagt, regional und flächengebundene Landwirtschaft sichert nicht nur Arbeit und Auskommen im ländlichen Raum, sondern auch mehr Transparenz und öffentliche Kontrolle zum Wohle der Tiere. Imageverlust der Landwirtschaft und fehlende Akzeptanz unter der Bevölkerung  ist vor allem dort zu beklagen, wo Investoren weder Bindungen zu Boden noch zu den Menschen haben und ohne Beachtung der regionalen ländlichen Bedingungen und bei Missachtung der Anforderungen für das Tierwohl alles unternehmen, den Markt zu beherrschen und Gewinn zu maximieren.
Auch wenn Tierschutz mehr ist als nur die Sicherung einer tierartgerechten Haltung unserer Nutztiere, müssen wir aber zur Kenntnis nehmen, dass vor allem dieser Bereich im Fokus der Öffentlichkeit steht.  Darum verwundert es auch nicht, dass wir uns hier im Landtag wiederholt der Einführung von Obergrenzen für Tierproduktionsanlagen, dem Schnäbel kürzen, der Minimierung des Antibiotikaeinsatzes, der Veränderung von Tierplatzstandards in der Sauenhaltung und Fragen der Kastration und Tötung von Ferkeln gestellt haben. Und nicht zuletzt möchte ich den von meiner Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf zum Verbandsklage- und Mitwirkungsrecht von Tierschutzverbänden nennen. All diese Themen sind in die Ausschüsse überwiesen und durch bisher fehlende Entscheidungen auf die lange Bank geschoben.

Und nun, Ihr vorliegender Antrag,  so wie Sie ihn nennen, ein 10- Punkteprogramm zur Verbesserung des Tierschutzes im Land. Auch wenn Sie Fragen oder Probleme damit ansprechen, die zur Verbesserung des Tierschutzes von Nutz- und Heimtieren anstehen, ist dieser Antrag für mich ein Versuch, einen Pflock im Vorfeld der kommenden Landtagswahlen zu schlagen und damit Ihre ablehnende Haltung zu anderen wichtigeren Tierschutzfragen wie der Einführung eines Mitwirkungsrechtes von anerkannten Tierschutzverbänden zu kaschieren. Damit ist auch klar geworden, warum Sie in der letzten Agrarausschusssitzung ein klares Votum zum Verbandsklage – und Mitwirkungsrecht abgelehnt haben. Der Tierschutz geht uns alle an. Behördliches veterinärmedizinisches Handeln kann die von uns geforderte notwendige  gesetzliche Regelung zur Mitwirkung von Tierschutzverbänden nicht ersetzen. Ganz im Gegenteil, es eröffnen sich Möglichkeiten in allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung, die Arbeit zu qualifizieren und dies besonders im Hinblick künftiger Personalentwicklungen.
Von der ersten Antragstellung, Tierschutz als Grundrecht aufzunehmen, hat es drei Legislaturperioden im Bundestag gedauert. Ich denke, die Bürgerinnen und Bürger haben  2016 in Sachsen-Anhalt die Chance, ihr Mitwirkungsrecht bei Tierschutzfragen schneller zu erreichen.

Zu drei Problemen in Ihrem Antrag nur noch so viel. Sie wollen über Erlass- und Verordnungsweg einiges regeln, was letztlich in der Hoheit der Landkreise liegt. Deshalb erwarten von Ihnen auch  eine Antwort darauf, wie Sie die Landkreise bei der Bewältigung der Mehraufgaben finanziell und personell unterstützen, um auch dem Konexitätsprinzip Rechnung zu tragen. Gespannt bin ich auch darauf, wie Sie Standards in der Tierhaltung, die erheblich über den Stand der Technik  liegen, definieren. Und als Letztes. Iden, das Zentrum für Tierhaltung und Technik als einen Punkt Ihres 10-Punkteprogramms zu verkaufen, ist schon kurios. Iden ist beschlossene Sache. Sorgen Sie dafür, dass die Landesregierung ihre Hausaufgaben macht.

Meine Fraktion beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft.