Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Guido Henke zu TOP 15: Zweckgebunden finanzieren – Zukunft sichern

Auf den ersten Blick erkennt der Antrag Tatsachen und Notwendigkeiten an. Er soll die Weiterführung der zweckgebundenen Finanzierung mit Mitteln aus dem Entflechtungsgesetz erreichen. Er akzeptiert aber zugleich § 6 Abs. 2, nach dem ab 2014 die gruppenspezifische Zweckbindung zugunsten einer rein investiven Zweckbindung entfällt. Das lehnen wir ab, hier ist das Entflechtungsgesetz zu ändern. Unser Alternativantrag enthält diese Forderung.

Die Beschlüsse der Föderalismusreform und die damit erfolgte Grundgesetzänderung hatten zur Folge, dass Bundesfinanzierungen aus Gemeinschaftsaufgabe und anderen Finanzierungen in der vorherigen Weise mit einer entsprechenden Zweckbindung entfielen. Zielte die Föderalismusreform darauf ab? Bedeutet Entflechtung nicht im Gegenteil eine Stärkung der Länder und ihrer Parlamente? Gilt die Verpflichtung des Bundes für die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen weiter?

Nach Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuner am 09.11.2011 im Bundestag war Ziel der Föderalismusreform I nicht die dauerhafte Mitfinanzierung, sondern ein vollständiger Rückzug des Bundes aus den Gemeinschaftsaufgaben. (Prot. 138 Sitzung, S. 16439)
Ab 2014 werden Folgeregelungen benötigt, die im Bundesrat zustimmungsbedürftig sind.

Die Linke im Bundestag stimmte seinerzeit diesen Beschlüssen nicht zu. Noch immer ist die Verantwortung des Bundes für dauerhafte Finanzierungen bei Hochschulbau, beim ÖPNV und der Wohnraumförderung offen.

Ein Urheberrecht können CDU und SPD auf ihren heutigen Antrag nicht erheben, wenn man auf den Antrag von SPD und LINKEN (Drs. 5/3384) und auf den entsprechenden Beschluss des Brandenburger Land-tages vom 23. Juni 2011 schaut.

Ein dem vergleichbarer Beschluss hier und heute könnte die Länder gegenüber dem Bund stärken, denn auch wir erleben die Folgen bundeskoalitionärer Streitereien. Jede Kritik aus der Münchener Staatskanzlei führt beobachtungsgemäß bei Minister Schäuble zu Kürzungen beim Ramsauer, der ohnehin mehr ein Autominister ist als ein Minister für Bauen, Wohnungen, für Stadtentwicklung oder für die Eisenbahn.

Die Antragsteller wollen die Finanzierung bis 2019 zweckgebunden und wie bisher für Hochschulbau, Bildungsplanung, Gemeindeverkehrsfinanzierung und Wohnraumförderung sichern. Nur: was geschieht danach?

Außerdem stellt sich die Frage nach der in Ziff. II des Antrages erwähnten „bedarfsgerechten Fortschreibung … ab 2014“  -  nur: nach Auskunft der Bundesregierung, z.B. in der Drs. 17/5685, hat diese keine Bedarfsermittlungen beauftragt. Bedarfsanmeldungen sind in den jährlichen Berichten des Landes an den Bund gem. § 5 (5) Entflechtungsgesetz nicht enthalten; dort wird nur die zweckgerechte Verwendung nachgewiesen.

Hier fällt ein großer Unterschied zum rot-roten Brandenburger Vorbild auf. Dort wird die Landesregierung aufgefordert, „sich gegenüber der Bundesregierung für ein Entflechtungsänderungsgesetz einzusetzen, durch das die Mittel für die Bildungsplanung und die Wohnraumförderung verstetigt und die Ansätze für die Gemeindeverkehrsfinanzierung und den Hochschulbau bedarfsgerecht  erhöht werden.“

Auch diese beiden Punkte der bedarfsgerechten Anpassung und notwendigen Anhebung finden Sie in inhaltlich unserem Alternativantrag. Denn grundsätzliche Probleme sind mit den bisherigen Kompensationszahlungen nicht behoben worden, z.B. ist die kommunale Unterfinanzierung nicht beseitigt. Der Vorrang der Schiene als Verkehrsträger gegenüber der Straße ist noch lange nicht gewährt.

Mittel aus dem Entflechtungsgesetz werden auch für Neubauprogramme für die Wohnraumförderung verwendet, die seit 2012 im Land nur noch als Darlehensfinanzierung gewährt werden. Die bis 2013 gesicherten Mittel genügen nicht, um einen Kapitalstock für diese revolvierenden Fonds aufzubauen.

Es werden weder das Altschuldenproblem noch die Sanierungsbedarfe zur Verbesserung der Energieeffizienz in Wohngebäuden (Stichworte: Warmmietenneutralität und EU-Effizienzrichtlinie) oder bezahlbares und würdiges Wohnen im Alter geregelt.

Zum Vergleich: Die Beschränkung der Bundesfördermittel beim Programm „Soziale Stadt“ auf Investitionen erntete heftige Kritik. Vergleichbares droht nun auch ab 2014 mit der Revisionsklausel.

Um es provokant zu formulieren: Werden dann ab 2014 die 39,4 Mio. € im Landeshaushalt zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden den Investitionen für den kommunalen Straßenbau mit bisher 11,8 Mio. € zugeschlagen? Denn nach Bundestags-Drs. 17/8554 ist es Sache der Länder, die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nach 2013 „im gebotenen Maß für den ÖPNV einzusetzen“. Wie mögen die Träger des ÖPNV ein solches Szenarium wohl sehen?

Darum bedeutet unsere grundsätzliche Unterstützung zum Antrag nicht das Außer-Acht-Lassen von den soeben beispielhaft genannten Unzulänglichkeiten. Für uns als Opposition ist es jedoch verständlich, wenn sich die Koalition einen Wohlfühlantrag gönnt und scheinbar beiläufig – und vorläufig – Landesinteressen gegenüber dem Bund vertritt.

Aber wenn wir schon abschreiben, dann doch bitte richtig, gerade weil rot-rot als Vorbild dient. Wir können uns dann gemeinsam so richtig wohlfühlen und werben deshalb um Ihre Zustimmung zu unserem Alternativantrag.